Ausgleichsflächen

Personen

Anfrage von Martin Wirtz in der Bezirksvertretung West am 01.06.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Landesnaturschutzgesetz NRW sind für großflächige Eingriffe in der Natur Ausgleichsflächen vorgesehen. Deshalb wende ich mich mit der folgenden Frage an die Stadtverwaltung:

Wo und in welcher Größenordnung wurden die Ausgleichsflächen angelegt, die für die Ansiedlung von Amazon und Reuter in Rheindahlen notwendig wurden und wer kommt für die verbundenen Kosten auf (Erstanlegung und Folgekosten)?

Antwort der Verwaltung vom 28.06.2021
Anfrage zu Ausgleichsmaßnahmen für Reuter und Amazon im Gewerbegebiet Rheindahlen
hier: Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde


Sehr geehrter Herr Wirtz,

in der Sitzung der Bezirksvertretung West am 01.06.2021 haben Sie angefragt, wo und in welcher Größenordnung Ausgleichsflächen für die Firmen Amazon und Reuter, die im Gewerbegebiet Rheindahlen – angesiedelt sind, umgesetzt wurden und wer für die damit verbundenen Kosten aufkommt.

Zunächst muss man wissen, dass das Baurecht im Gewerbegebiet Rheindahlen über die beiden Bebauungspläne 327 (Rechtskraft 01.02.1974) und 761/W (Rechtskraft 15.05.2016) geregelt ist. Da die ökologische Eingriffsregelung und folglich die Notwendigkeit eines ökologischen Ausgleichs erst 1993 in der Bauleitplanung verpflichtend wurden, besteht für Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 327 keine Verpflichtung zur Umsetzung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen. Für das Bauvorhaben von Amazon bedeutet das, dass lediglich eine 16.146 qm große Teilfläche, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 761/W liegt, der ökologischen Eingriffsregelung unterliegt.

Der Bebauungsplan 761/W weist nach Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung unter Berücksichtigung der festgesetzten Pflanzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes ein im Plangebiet nicht kompensierbares Gesamtdefizit von 232.245 Wertpunkten aus. Dabei unberücksichtigt ist der Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 761/W, der den bereits wirksamen Bebauungsplan Nr. 327 neu überplant. Diese Flächen unterliegen gemäß § 18 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht der ökologischen Eingriffsregelung. Die Kosten für die Realisierung der benötigten Ausgleichsmaßnahmen ermitteln sich wie folgt:

ökologisches Defizit = 232.245 Wertpunkte
rechnerischer Ausgleichsbedarf = 58.061qm
(die Flächengröße ergibt sich aus dem ökologischen Defizit, das durch die rechnerische Standardaufwertung einer Ausgleichsfläche in Höhe von 4 Wertpunkten geteilt wird – 232.245/4=58.061 qm)

Preis je qm Ausgleichsfläche = 13,00 Euro
(darin enthalten sind Kosten für Flächenerwerb, die Anlage der Kompensationsfläche und die 5-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Fläche)
Ausgleichsgeld für den BP 761/W = 754.793,00 Euro (58.061qm x 13,00 Euro)
Größe der umlagefähigen Flächen im BP 761/W = 186.000 qm (GE- und GI-Flächen = 159.000qm und private Grundflächen = 27.000 qm)
Ausgleichszahlung je qm Grundstücksfläche = 4,06 Euro/qm (754.793,00 Euro / 186.000 qm)

Die Kosten der externen Ausgleichsmaßnahmen sowie die Kosten für die Pflege dieser Flächen in den ersten 5 Jahren werden anteilig auf die Grundstückseigentümer im Plangebiet verteilt und sind von diesen zu übernehmen. Im Fall des Verkaufs städtischer Flächen sind diese Kosten Bestandteil des Grundstückspreises. Der anteilige Ausgleichsbetrag wird von EWMG vereinnahmt und anschließend an die Untere Naturschutzbehörde zur sach- und fachgerechten Verwendung weitergeleitet. Bei Vorhaben auf nichtstädtischen Grundstücken wird das Ersatzgeld im Rahmen der Bauantragsstellung von der Unteren Naturschutzbehörde eingefordert. Nach erfolgter Verrechnung werden die Kompensationsmaßnahmen sukzessive umgesetzt oder, sofern die Maßnahmen im Rahmen eines sogenannten Ökokontos bereits im Vorfeld realisiert wurden, mit bestehenden Kompensationsflächen verrechnet.

Dem Bebauungsplan 761/W wurden gemäß Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, der Stadt Mönchengladbach die nachstehenden externen Kompensationsflächen zugeordnet:

Nr. 1 Gemarkung Neuwerk, Flur 48, Flurstücke 674 (18.009 m²), 287 (794 m²) und 288 (7.889 m²)
Hierbei handelt es sich um Flächen südöstlich des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach entlang des Trietbachs, die von Intensivwiesen in artenreiche Mähwiesen umgewandelt wurden. Die Maßnahme wurde 2019 realisiert.

Nr. 2 Gemarkung Wickrath, Flur 39, Flurstück 227 (8.540 m²)
Auf diesem Grundstück befand sich der ehemalige Aschesportplatz Wickrathberg, der in einen der Umgebung angepassten Auwald mit lebensraumtypischen Baumarten umgebaut wurde. Die Maßnahme wurde Ende 2018 realisiert. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde ein Teilbereich (3.200 m²) des ehemaligen Sportplatzes Wickrathberg als Hundeübungsplatz zur Verfügung gestellt. Als Ersatz für den nicht renaturierten Bereich des Hundeübungsplatzes wurden dem BP 761/W noch die beiden Grundstücke Gemarkung Wickrath, Flur 5, Flurstück 5 (4.201 m²) und Flurstück 6 (6.079 m²) im Raum Rheindahlen-Buchholz zugeordnet. Diese Flächen wurden als artenreiche Mähwiesen mit Einzelbäumen bereits Anfang 2017 im Sinne eines Ökokontos realisiert.

Nr. 3 Gemarkung Wickrath, Flur 15, Flurstück 302 (6.868 m²)
Die ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt zwischen Herrath und Buchholz und wurde zur ökologischen Verbesserung des Mühlenbaches mit direkt angrenzenden artenreichen Mähwiesen genutzt. Die Maßnahmen wurde 2018 realisiert.

Die genannten Flächen sind unter dem Link

https://geoportal.moenchengladbach.de/geo/resources/apps/Planungsuebersichten/index.html?lang=de auch im städtischen Kompensationsflächenkataster hinterlegt und abrufbar.

Gemäß den Vorgaben der städtischen Kostenerstattungssatzung sind die Kosten für die Pflege der Ausgleichsflächen nach Ende der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege nicht umlagefähig, sodass diese Kosten im Anschluss an den maximal möglichen Entwicklungspflegezeitraum von 5 Jahren von der Stadt zu tragen sind. Ebenso wie die ökologische Wirksamkeit sind daher die möglichst geringe Intensität und Häufigkeit künftiger Pflegemaßnahmen bereits im Planungsstadium das erklärte Ziel städtischer Kompensationsmaßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter

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