Fraktionsantrag
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 15.04.2015
Hauptausschuss: 22.04.2015
Rat: 29.04.2015
Beratungsgegenstand
Ausgleich des Entlohnungsunterschieds zwischen den von der Agentur für Arbeit und den von der Stadt Mönchengladbach ins Jobcenter entsandten Beschäftigten
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, den derzeit bestehenden Entlohnungsunterschied zwischen den von der Agentur für Arbeit und den von der Stadt Mönchengladbach ins Jobcenter entsandten Beschäftigten durch Zahlung einer ständigen Zulage für jeden städtischen Beschäftigten umgehend ausgeglichen wird. Die Regelung ist unter Beteiligung der Geschäftsführung des Jobcenters sowie der zuständigen Personalvertretungen aber dem 1. Mai 2015 in Kraft zu setzen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung einen Bericht über den Umsetzungsstand zu geben.
Finanzwirksamkeit:
Die Ungleichbezahlung betrifft 70 städtische Beschäftigte.
Bei einer Arbeitsmarktzulage in Höhe von 250,00 € monatlich ergäben sich für besagte 70 Stellen (12 x 250,00 € x 70 Mitarbeiter) jährliche Mehrkosten von 210.000,00 €. Davon entfielen auf die Stadt Mönchengladbach 15,2% (ca. 32.000,00 €), 84,8% (178.080,00 €) wären vom Bund auf Grund des gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssels zu tragen.
Bei einem Ausgleich von 480,00 € pro Beschäftigtem (somit eine 80%ige Anpassung) ergäben sich 403.200,00 € jährlich, mit einem städtischen Anteil von 61.290,00 €.
Bei einem 100%igem Ausgleich des Entlohnungsunterschieds in Höhe von je 600,00 € pro Beschäftigtem ergäben sich (12 x 600 x 70) 504.000,00 € p.a., der jährliche Anteil der Stadt (15,2%) beliefe sich auf 76.608,00 €. Dabei wären 84,8% vom Bund auf Grund des gesetzlich festgelegten Verteilungsschlüssels zu tragen.
Eine Nichtbeachtung der aufgezeigten Problematik führt zu einer Steigerung des Anteils der Stadt Mönchengladbach an den Personal- und Verwaltungskosten des Jobcenters Mönchengladbach.
Begründung:
Beim Jobcenter Mönchengladbach handelt es sich um eine Einrichtung in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Mönchengladbach. Seit mehr als zwei Jahren ist bekannt und auch von der Presse aufgegriffen, dass beim Jobcenter Mönchengladbach eine eklatanter Entlohnungsunterschied zwischen den Beschäftigten, die von Agentur für Arbeit dorthin abgeordnet sind, und von der Stadt Mönchengladbach dorthin entsandten Beschäftigten besteht.
Obwohl von den Beschäftigten gleiche Arbeitsinhalte verrichtet werden, verdienen bei der Stadt Mönchengladbach angestellte und in das Jobcenter entsandte städtische Beschäftigte monatlich über 600,00 Euro weniger als diejenigen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit, die dort ihren Dienst versehen.
Die Ungleichbezahlung führt zu einem für die Stadt Mönchengladbach zu einem fortlaufenden Verlust von qualifizierten städtischen Beschäftigten, die sich auf frei werdende Stelle bei der Bundesagentur für Arbeit bewerben und wechseln. Gleichzeitig führt dieser Zustand dazu, dass immer mehr der momentan 70 Beschäftigten der Stadt erklären, nicht mehr über den vereinbarten Gestellungszeitraum hinaus beim Jobcenter zu arbeiten und wieder ihren Dienst bei der Stadtverwaltung versehen zu wollen.
Diese Situation stellt die Stadtverwaltung Mönchengladbach vor das Problem, zunehmend nicht mehr in der Lage zu sein, qualifizierte Beschäftigte dem Jobcenter Mönchengladbach zuweisen zu können. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Anteil der Stadt Mönchengladbach an den Personal- und Verwaltungskosten des Jobcenters entsprechend steigt.
Diese völlig unbefriedigende Situation ließe sich leicht und relativ kostengünstig durch die Stadt Mönchengladbach durch die Zahlung einer Zulage lösen.
Mönchengladbach, den 11.03.2015
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.