Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft: 29.11.2023
Hauptausschuss: 06.12.2023
Rat: 13.12.2023
Beratungsgegenstand
Änderungsantrag zur Beratungsvorlage Nr. 2672/X:
Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach (Katzenschutzverordnung)
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
Die Beratungsvorlage Nr. 2672/X „Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach (Katzenschutzverordnung)“ wird wie folgt geändert:
§6 Maßnahmen gegenüber freilebender Katzen (1) Die Stadt Mönchengladbach oder ein von ihr Beauftragter kann freilebende Katzen kennzeichnen, registrieren und unfruchtbar machen lassen. Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, wo die Katze aufgegriffen worden ist. (2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Privat- oder Betriebsgeländes erforderlich, ist der Eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden. Das Betretungsrecht bezieht sich nicht auf befriedetes Besitztum
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mönchengladbach, 28.11.2024
Dr. Boris Wolkowski/Ulla Schmitz, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen
Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit beschlossen.