Abschiebungen nach Afghanistan

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 05.07.2017

Beratungsgegenstand:
Abschiebungen nach Afghanistan

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt beschließt:

1. Der Oberbürgermeister fordert im Namen des Rates der Stadt Mönchengladbach die Bundesregierung auf, vor dem Hintergrund der verschlechterten Sicherheitslage in Afghanistan Abschiebungen dorthin auszusetzen.

2. Der Oberbürgermeister fordert im Namen des Rates der Stadt Mönchengladbach die Landesregierung NRW auf, einen dreimonatigen Abschiebestopp nach Afghanistan zu erlassen.

3. Die Verwaltung schöpft im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleibemöglichkeit von afghanischen Flüchtlingen aus und würdigt dabei humanitäre Aspekte.

Begründung:
In NRW waren Ende Januar dieses Jahres etwa 1.900 afghanische Staatsangehörige ausreisepflichtig. Nach Angaben der Stadt leben aktuell 174 Personen aus Afghanistan mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären oder politischen Gründen in Mönchengladbach sowie 200 afghanische Flüchtlinge, die das Asylverfahren noch nicht durchlaufen haben. Abschiebungen nach Afghanistan sind menschenrechtlich nicht zu vertreten.

Der Bericht des UNHCR zeigt, dass sich die Sicherheitslage seit April 2016 noch einmal deutlich verschlechtert hat. Das gesamte Staatsgebiet Afghanistans ist danach von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen. Der aktuelle Bericht der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) dokumentiert seit dem Beginn der jährlichen Berichterstattung für 2016 die höchsten Zahlen von zivilen Opfern und von Kindern unter den Opfern. Fast täglich finden (Selbstmord-) Attentate auf Märkten, öffentlichen Plätzen u.a. statt, die ein friedliches und normales Leben unmöglich machen. Auf Grundlage dieser aktuellen Erkenntnisse ist die Sicherheitslage in Afghanistan so kritisch, dass keine Abschiebungen dorthin stattfinden dürfen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, vor diesem Hintergrund das Rückführungsabkommen mit der Islamischen Republik Afghanistan auszusetzen und von Abschiebungen abzusehen. So fordern es auch zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen. Leider bleibt die Bundesregierung hier bisher untätig. Nach Paragraph 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz kann das Land „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird.“

Sollte der Bund auch weiterhin nicht reagieren, muss NRW als Bundesland diese Möglichkeit nutzen und Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen. Sollten in Mönchengladbach lebende afghanische Staatsangehörige von einer Abschiebung bedroht sein, ist auch die Verwaltung aufgefordert, die vorhandenen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Abstimmungsergebnis zur Verweisung in den nächsten Ratszug: Einstimmiger Beschluss

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