Neutralitätsgesetz

Dr. Boris Wolkowski

Anfrage von Dr. Boris Wolkowski in der Ratssitzung am 25.03.2021

Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass es zumindest vor offiziellen Wahlen das Neutralitätsgesetz der Stadt Mönchengladbach dahingehend, Mitarbeiter*innen in einem Zeitraum von ungefähr drei Monaten nicht mehr zu Fraktionen und Parteien zu stellen. Aus der Berichtserstattung der letzten Wochen haben wir entnehmen können, dass die CDU als Partei vor der Wahl eines neuen Vorsitzenden steht, und, wenn man sich das genau anguckt, sieht man dass da durchaus Personen, zumindest von städtischen Töchtern, immer wieder für Veranstaltungen genommen werden. Der geschätzte Ratsherr Martin Heinen ist ja nun auch ein Teil davon.

Meine Frage ist:

Sieht die Stadt es als geboten an, dann auch bei solchen parteiinternen Wahlen vielleicht darauf hinzuwirken, dass städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie diejenigen der städtischen Töchter auch im Vorfeld von parteiinternen Wahlen, zum Beispiel mit einem Vorlauf von drei Monaten, NICHT an Veranstaltungen der entsprechenden Bewerber*innen teilnehmen sollen?

Und klarstellend: Gibt es in diesem Bereich bereits öffentliche Regelungen?

Antwort der Verwaltung vom 25.08.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Wolkowski,

Ihre Anfrage aus der Ratssitzung vom 25. März 2021 beantworte ich wie folgt:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind bereits rechtlich verpflichtet, sich in politischen Angelegenheiten mit der gebotenen Neutralität und Zurückhaltung zu verhalten. Zugleich werden alle Bediensteten im Vorlauf der Wahlen zu Volksvertretungen noch einmal gesondert daran erinnert, dass Besuche politischer Repräsentanten in der Verwaltung, die Teilnahme von Bediensteten an öffentlichen Parteiveranstaltungen sowie die Nutzung städtischer Räumlichkeiten durch politische Parteien insbesondere in den drei Monaten vor einer Wahl grundsätzlich unterbleiben.

Im Hinblick auf die Beschäftigten städtischer Beteiligungen obliegt es der jeweiligen Geschäftsführung, entsprechende Regelungen zu treffen. Ich bin mir sicher, dass das Thema auch dort mit der nötigen Sensibilität behandelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Heinrichs, Oberbürgermeister

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