Zukunft Gasthaus Schmölderpark

Personen

Anfrage von Karl Sasserath an die EWMG am 06.062018

1. Warum hat die Stadt nicht den Heimfall, für die Gaststätte im Schmölderpark, ausgelöst?

2. Ist bei einer Versteigerung des Erbbaurechtes die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich und wäre es der EWMG möglich, den Meistbietenden bei Nichtgefallen abzulehnen?

Antwort der EWMG vom 02.07.2018

Sehr geehrter Herr Sasserath,

Zu 1. Aufgrund des Zahlungsverzugs der Erbbaunehmer mit den Erbbauzinsen hätten die Voraussetzungen für die Auslösung des Heimfalls vorgelegen. Nach Abwägung der Gegebenheiten wurde diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen. Folge des Heimfalls wäre einerseits die Zahlung einer Entschädigung an die Erbbaunehmer für das Erbbaurecht (also Bauwerk, Ertragswert des Erbbaurechts, Wert für den Rückerhalt der Bodennutzung) gewesen, anderseits die Übernahme der Belastungen, die in Abteilung III des Erbbaugrundbuches eingetragen sind.

Die Belastungen übersteigen den Wert der Immobilie um ein Vielfaches. Gleichzeitig würde man mit dem Heimfall weitere Verpflichtungen, z. B. mit Brauereien und Lieferanten übernehmen. Aus diesen Gründen wurde von der Auslösung des Heimfalls Abstand genommen.

Zu 2. Grundsätzlich gilt, dass der Grundstückseigentümer (hier Stadt = Erbbaurechtsausgeberin) am Zwangsversteigerungsverfahren zu beteiligen ist und er mit der Person des Meistbietenden einverstanden sein muss. Andernfalls kann er die dinglich gesicherten Zustimmungsvorbehalte geltend machen.

Von einem Vorbehalt ist u. E. die Möglichkeit umfasst, die Übernahme des Erbbaurechtes zu verweigern, wenn durch die Person des Meistbietenden zu befürchten steht, das der verfolgte Zweck gefährdet wird, nämlich hier der Betrieb der „Vitrine“ als gut bürgerliche und über dem Durchschnitt stehende Gaststätte. Die Stadt als Erbbaurechtsausgeberin und Grundstückseigentümerin halt also in dem v. g. Rahmen die Möglichkeit, einen Meistbietenden abzulehnen.

Ich hoffe, Ihre Fragen abschließend beantwortet zu haben und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der Geschäftsführung

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