Zukünftige Organisation der Abfallentsorgung, Stadtreinigung und Grünunterhaltung in Mönchengladbach

Personen

Fraktionsantrag
Hauptausschuss: 12.11.2014
Rat: 20.11.2014

Beratungsgegenstand
Zukünftige Organisation der Abfallentsorgung, Stadtreinigung und Grünunterhaltung in Mönchengladbach

Beschlussentwurf
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit die folgenden Organisationsformen geeignet sind, die zukünftige Abfallentsorgung, Stadtreinigung und Grünunterhaltung in Mönchengladbach strukturell, finanziell/gebührenrechtlich und personell zu optimieren:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
Städtischer Eigenbetrieb,
Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine kompetente und unabhängige Unternehmensberatung  zur Ermittlung der Aspekte, die für oder gegen eine der genannten Organisationsformen spricht, zu beauftragen.

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Ergebnisse den Mitgliedern des Rates zeitnah vorzulegen und dem Umweltausschuss, dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie dem Hauptausschuss zeitnah zur Beratung zu präsentieren.

Begründung:
Die heutige Abfallentsorgung, Stadtreinigung und Grünunterhaltung ist in Mönchengladbach von zahlreichen Schnittstellen geprägt. Schnittstellen können die Effektivität in der Auf­gabenerledigung, die Effizienz in der angestrebten Zielerreichung und die Ergebnisqualität von Prozessen gravierend beeinträchtigen und konterkarieren. Mit vielen Beispielen lässt sich belegen, dass die Organisationform nicht zuletzt für die Qualität, die Effizienz und Effektivität der Aufgabenerledigung und Zielerreichung entscheidet.

Durch eine Organisationanalyse lassen sich Erkenntnisse gewinnen über die mögliche  Prozess- Struktur- und Ergebnisqualität der Aufgabenerledigung. Die Organisationsform ­ entscheidet über die Möglichkeiten Aufgaben zu bündeln, um Arbeitsabläufe optimal zu gestalten und Kosten und Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger gerecht und wirtschaftlich zu gestalten.

Neben der GEM als einer städtischen Beteiligungsgesellschaft, die zukünftig zu 100% im Städtischen Eigentum stehen wird, bieten sich auch die Organisation als Städtischer Eigenbetrieb und als Körperschaft des Öffentlichen Rechts an.

Besonders eine Umgründung zur Körperschaft des Öffentlichen Rechts bietet Möglichkeit, die es auch aus Gründen der Gebührenreduktion zu nutzen gilt. So zeigt die aktuelle Entwicklung im Bereich des Abfalls um deutlicher in die Richtung, Müll und Abfall als Wertstoff zu begreifen.

Dies gilt in ganz besonderem Maße für die kompostierbaren Abfälle des Hausmülls mit ihren energetischen Potentialen. Wer sich mit der Verbesserung von Sauberkeit beschäftigt, muss sich neben der Definition der zu erledigenden Aufgaben, ganz wesentlich auch mit den Grundlagen der Organisation der Aufgabenerfüllung und der über die Organisationsform zu erreichenden Qualität beschäftigten.

Dem Anliegen, die darüber zu führende notwendige politische Diskussion auf einer entsprechenden Grundalge führen zu können, dient der vorangestellte Beschlussentwurf.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Schreibe einen Kommentar