Gestaltungssatzung für Werbeanlagen für Mönchengladbach (Werbegestaltungssatzung)

Personen

Änderungsantrag:
zu TOP 21, Vorlage 400/IX
Hauptausschuss: 12.11.2014
Rat: 20.11.2014

Beratungsgegenstand:
Gestaltungssatzung für Werbeanlagen für Mönchengladbach (Werbegestaltungssatzung)

Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zum Thema Gestaltungssatzungen für Werbeanlagen in Mönchengladbach (Werbegestaltungssatzung) einen Workshop unter fachlicher Begleitung durchzuführen, an dem alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen beteiligt werden.

Begründung:
Angesichts der zwingenden Notwendigkeit, dass Werbegestaltungssatzungen immer speziell für klar definierte Quartiere erstellt werden müssen, handelt es sich bei der Thematik um eine juristisch sehr komplexe Situation.

Der Workshop dient – um dieser Situation gerecht zu werden – einer angemessenen und notwendigen Einbindung der Fraktionen in die Thematik und das dazu vorhandene Handeln der Stadtverwaltung.

Finanzwirksamkeit:
Keine.

Mönchengladbach, 11.11.2014

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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