Zufahrt Rettungswege Feuerwehr – Oberverwaltungsgericht NRW Beschluss vom 29.11.2022 Az. 7 B 1079/22 – hier exemplarisch: Stichweg Haierbäumchen 86-102

Personen

Anfrage von Gaby Brenner in der Bezirksvertretung Nord am 02.03.2023

Immer wieder sprechen uns besorgte Bürger*innen an, insbesondere die Hinterlieger, die sich große Sorgen machen für den Fall, dass in deren Häusern ein Brand entsteht und die Zufahrt für die Feuerwehr versperrt ist.

An einer Stelle ist der Gehweg extrem eng. Vor Jahrzehnten ist an dieser Stelle ein Lieferwagen über einen Kellerschacht gefahren, der eingekracht ist. Daraufhin wurde ein Pfosten gesetzt, der den Weg noch enger gemacht hat. Dazu kommt, dass ein Laternenmast schräg gegenüber des Pfostens eine zusätzliche Verengung verursacht. Die Feuerwehr-Zufahrt zu den mehrstöckigen Hinterlieger-Häusern ist so nicht möglich.

1. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Stadtverwaltung aus dem o.g. OVG-Urteil vom 29.11.2022 für die Zufahrtsregelung bei Stichwegen?

2. Kann die Verwaltung möglichst durch einen Vor-Ort-Termin mit Feuerwehr, Ordnungsamt, Anwohnern etc. prüfen, wie die Zuwegung im Bereich des Stichweges Haierbäumchen 86 bis 102 so hergestellt werden kann, dass der Rettungseinsatz nach Eintreffen der Feuerwehr ohne nennenswerten zusätzlichen Aufwand und ohne wesentliche Hindernisse innerhalb kurzer Zeit möglich ist?

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