Winkelner Straße von Kreuzung Hardter Landstraße (L39) bis Ortseingang Winkeln

Personen

Anfrage von Gaby Brenner in der Bezirksvertretung Nord am 24.02.2021

Auf der Straße Winkelner Straße kommen regelmäßig Autofahrer bei erlaubten Tempo 70 von der Fahrbahn ab. Aktuell sind zahlreiche zum Teil tiefe und lange Furchen vorhanden.

Können die schadhaften und dadurch gefährlichen Stellen zeitnah ausgebessert werden?

Antwort der mags vom 16.06.2021

Die Winkelner Str. ist eine Gemeindestr., die zwischen Winkeln und der L39, Hardter Landstraße, als Kreisstraße K2 eingetragen ist. Die Fahrbahn hat eine Breite zwischen den Leitlinien von ca. 4,40 m. Die asphaltierte Breite liegt bei ca. 5,15 m (+/- 10 cm).

Diese Breiten lassen grundsätzlich Begegnungsverkehr zu. Dabei ist die jeweilige Breite der sich begegnenden Fahrzeuge maßgebend für die von den Verkehrsteilnehmern zu wählende Geschwindigkeit. Die auf der Winkelner Straße zulässige Geschwindigkeit (siehe StVO § 3) von 70 km/h ist dabei unerheblich.

Bankette bzw. Seitenstreifen (d.h. die asphaltierten Streifen außerhalb und einschließlich der Markierung) sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. Bankette dienen der Stützung des Straßenkörpers und nicht der Benutzung mit Fahrzeugen oder gar zum Ausweichen mit höheren Geschwindigkeiten. Die Bankette und Seitenstreifen können aber benutzt werden, wenn deren Beschaffenheit und Zustand dies zulässt.

mags Straßenunterhaltung repariert regelmäßig die Bankette der Winkelner Straße. Leider werden diese Reparaturen in kürzester Zeit wieder zerstört, da die Verkehrsteilnehmer dann meinen, mit höherer oder gar unverminderter Geschwindigkeit im Fall des Gegenverkehrs diese befahren zu können und zu dürfen. Das ist aber nicht der Fall und führt wiederholt zu Schäden an den Banketten und den damit verbundenen Kosten.

mags Straßenunterhaltung wird die Bankette der Winkelner Straße an den Stellen wieder Instandsetzen, wo die Stützfunktion für die Fahrbahn nicht mehr gegeben ist und diese somit vorzeitig zerstört würde. Das heißt, die Bankette werden bis auf etwa 10 cm unter Fahrbahnniveau wiederhergestellt.

Die Arbeiten sollen durchgeführt werden sobald dies personal- und witterungsbedingt möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Olaf Neef, Leitung Ingenieurbüro und Straßenunterhaltung

Anlagen:
StVO (Auszug):
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Bankette:

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