Anfrage von Ulla Brombeis im Hauptausschuss am 10.06.2015
Wie ist die Vorgehensweise der Verwaltung bei der Ahndung der Verstöße gegen das Fahr-und Parkverbot auf dem Rheydter Marktplatz vor dem Hintergrund, dass ein Unberechtigter die Sperrpfosten am Marktplatz entfernt haben muss und somit das Parken für viele ermöglicht. Weiterhin bitte ich über Informationen darüber, wer abends das Befahren von Fußgängerzonen und –plätzen in Mönchengladbach ahndet.