Anfrage von Reinhold Giesen in der Bezirksvertretung West am 12.09.2017
Seit langem ist auf einem hinter liegenden Grundstück in Höhe der Berger Dorfstraße 119 ein extrem vermülltes Grundstück festzustellen. Gleichzeitig hat sich aus diesem Grundstück heraus ein Wildwuchs entwickelt, der den angrenzenden Wirtschaftsweg, der früher durch die Landwirtschaft genutzt wurden, inzwischen nicht mehr passierbar macht. Das betroffene Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet und es stellt sich die Frage, ob die heutige Nutzung dem dort ausgewiesenen Schutzcharakter entspricht. Wenn gleichzeitig die natürliche Begrünung auf der Fläche des Wirtschaftsweges zugelassen wird, dann steht allerdings die Situation auf dem betroffenen Grundstück im direkten Gegensatz dazu.
Die Situation kann auch durch Fotos in Google-Maps belegt werden.
Ich bitte die Verwaltung um eine Auskunft darüber, ob die Aspekte des Landschaftsschutzes berücksichtigt werden oder ob die privaten Interessen des Grundstückseigentümers in den Vordergrund gestellt werden.
Des Weiteren bitte ich um eine Aussage zur Bedeutung des angrenzenden Wirtschaftsweges und seiner zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten.
Ich bitte um Prüfung, weitere Veranlassung und Übersendung einer Durchschrift der Stellungnahme sowie – nach Erledigung – um einen entsprechenden Vermerk in der Share-Point Beschlusskontrolle. Auf die von I/1 am 14.06.2004 (Dienstliche Mitteilung Nr. 9/2004) getroffene Regelung wird verwiesen. Sofern die dort vorgeschriebene Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Anfrage für die Beantwortung nicht eingehalten werden kann, bitte ich um Übersendung einer Zwischenmeldung. Die Übersendung des Antwortschreibens als Pdf-Datei zur Einstellung ins Ratsinformationssystem wird gebeten.
Antwort der Verwaltung vom 17.10.2017
Sehr geehrter Herr Giesen,
der vermüllte Zustand auf dem Privatgelände im Landschaftsschutzgebiet steht im offensichtlichen Widerspruch zur Sauberkeitsinitiative der Stadt und den Belangen des Naturraums zwischen Wickrathberg und Wanlo. Um den ordnungsgemäßen Zustand des Geländes wiederherzustellen, wurde die EWMG mit Verhandlungen zur Übernahme der Fläche durch die Stadt zu einem symbolischen Preis beauftragt, da die Inanspruchnahme des insolventen Eigentümers nicht erfolgversprechend sein wird. Die Kontaktaufnahme gestaltet sich aufgrund der häufigen Auslandsaufenthalte des Eigentümers als schwierig.
Der von Ihnen abgefragte Wirtschaftsweg wird durch die absehbaren Aufräumarbeiten als solcher in Anspruch genommen und insoweit auf jeden Fall seine Funktion zurückerhalten. Nach Abschluss der Aufräumarbeiten dient die Fläche zur Kompensation für naturschutzfachliche Eingriffe.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter