Vermietung von LEG-Parkflächen im Bereich Hensenweg

Dr. Boris Wolkowski

Anfrage von Dr. Boris Wolkowski an den Oberbürgermeister am 08.05.2020

Sehr geehrter Herr Reiners,

Die LEG Wohnen NRW GmbH ist Eigentümerin mehrerer Mehrfamilienhäuser in Mönchengladbach, unter anderem im Bereich des Hensenweg. Die dortigen AnwohnerInnen haben nun beigefügtes Schreiben erhalten, in dem angekündigt wird, die „LEG-Parkflächen einheitlich zu beschildern“ zu wollen. Folge dieser Maßnahme wäre, dass der Bereich nur noch entgeltlich zu nutzen wäre.
Sollten diese Flächen Privateigentum sein, mag ein solches Vorgehen zulässig sein. Zumindest dem optischen Eindruck nach handelt es sich aber um öffentliche Straßen und Parkflächen.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

1. Stehen die Verkehrsflächen am Hensenweg 68 und Umgebung im öffentlichen Eigentum oder – nach Kenntnis der Stadt – im Privateigentum, namentlich der LEG Wohnen NRW GmbH oder zugehörigen Unternehmen?

2. Wäre die privatrechtliche Vermietung dieser Flächen in diesem Bereich zulässig?

Herzlichen Dank vorab für Ihre zeitnahe Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Boris Wolkowski, stellv. Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Antwort des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr Dr. Wolkowski,

das Büro des Oberbürgermeisters hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet und gebeten, diese in eigener Zuständigkeit zu beantworten.

Die LEG ist auf dem Hensenweg vor den Häusern 106 und 108 Eigentümer von Parkflächen. Diese Flächen befinden sich zum einen direkt vor den Häusern 106 und 108 und zum anderen im mittleren Bereich des Wendehammers. Da es sich hier um Privatflächen und nicht um öffentlichen Verkehrsbereich handelt, hat die LEG die Möglichkeit, über diese Flächen zu verfügen und diese ggf. als Stellplätze zu vermieten. Die entsprechenden Flächen sind im beigefügten Luftbild gekennzeichnet.

Bei den Flächen vor Hensenweg 68 handelt es sich um öffentliche Verkehrsfläche. Hierüber kann die LEG nicht verfügen. Da dort aber auch keine angelegten Parkflächen vorhanden sind, gehe ich auch davon aus, dass die LEG beabsichtigt, dort irgendwelche Regelungen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Annegret Ketzer, Ordnungsamt Mönchengladbach

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