Verkauf des Hauses der Naturfreunde

Personen

Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister am 08.05.2020

Verkauf des Hauses der Naturfreunde in der Oberheydener Straße 20 in Rheydt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nachdem ich Ihnen am 1. April bereits ein Schreiben zum Thema Zentrum der Naturfreunde Rheydt in der Oberheydener Straße 20 habe zukommen lassen, wende ich mich erneut an Sie in dieser Angelegenheit.

Es ist so, dass im Internet die Immobilie der Naturfreunde Rheydt e.V., Oberheydener Straße 20 in 41236 Mönchengladbach in einer Verkaufsanzeige einer Immobilienmaklerfirma namens Immotrend 24 mit Bild und Grundstücksbeschreibung zum Preis von 1.250.000 € zum Verkauf angeboten wird.
Über den Verkäufer finden sich dort keinerlei Angaben. Für den möglichen Käufer findet sich ein Finanzierungsvorschlag. Der Name des Unternehmens lautet (mit Hauptsitz) IMMOTREND 24 Marco Stentenbach e.K. Siegburger Str. 149-151, 50679 Köln- Deutz.
Eine Filiale befindet sich auch hier in Rheydt in der Mühlenstraße. Internetadresse: Immonet.de. Hier der entsprechende Link:

https://www.immonet.de/angebot/39869119?drop=sel&related=true&product=standard

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach bittet die Verwaltung in Bezug auf das Objekt um folgende Angaben:

1.)   In welchen Jahren, wie und in welcher Höhe wurde die Erstellung des Objektes Oberheydener Straße 20 in 41236 Mönchengladbach durch die Stadt Mönchengladbach öffentlich gefördert? Sind der Stadt weitere öffentliche Fördergeber bekannt? Hat die Stadt Mönchengladbach das Grundstück und die Immobilie gefördert? Zur Ausübung welchen gemeinnützigen öffentlichen Zwecks wurde die Erstellung des Objektes durch die Stadt Mönchengladbach gefördert? (Wenn ja, wird um Mitteilung der entsprechenden Beratungsvorlagen gebeten.)

2.)   Existiert zu dem Objekt Oberheydener Straße 20 in 41236 Mönchengladbach bei der Stadt Mönchengladbach eine Akte? Wenn ja, wo wird die Akte geführt?

3.)   Hat die Stadt Mönchengladbach den laufenden Betrieb der Naturfreunde Rheydt e.V. gefördert? Wenn ja, zu welchem Zweck? Wann wurde die Förderung seitens der Stadt Mönchengladbach eingestellt?

4.)   Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Mönchengladbach in Bezug auf die Erfüllung der satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins zur Erfüllung des Vereinszwecks in den vergangenen Jahren vor?

5.)   Hat der Verein Naturfreunde Rheydt e.V. der Stadt Mönchengladbach das Objekt Oberheydener Straße 20 in 41236 Mönchengladbach zum Kauf angeboten?

6.)   Welche Vorstellungen und Mittel werden von der Stadt Mönchengladbach eingesetzt, um einer städtebaulichen Fehlentwicklung in Folge eines Eigentümerwechsels entgegenzuwirken?

Ich bedanke mich bereits jetzt für die zeitnahe Beantwortung meiner Fragen!

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Antwort der Verwaltung vom 27.05.2020

Ihre Anfrage Verkauf des Hauses der Naturfreunde in der Oberheydener Straße 20 in Rheydt

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1.)
„In welchen Jahren, wie und in welcher Höhe wurde die Erstellung des Objektes Oberheydener Straße 20 in 41236 Mönchengladbach durch die Stadt Mönchengladbach öffentlich gefördert? Sind der Stadt weitere öffentliche Fördergeber bekannt? Hat die Stadt Mönchengladbach das Grundstück und die Immobilie gefördert? Zur Ausübung welchen gemeinnützigen öffentlichen Zwecks wurde die Erstellung des Objektes durch die Stadt Mönchengladbach gefördert? (Wenn ja, wird um Mitteilung der entsprechenden Beratungsvorlagen gebeten.)“

Das Objekt Oberheydener Straße 20 wurde 1986 lt. Bescheid vom 27.10.1986 durch einen städtischen Zuschuss in Höhe von 2.720.000,00 DM gefördert. Eine Zweckbindung besteht nicht mehr. Darüber hinaus förderte das Land NRW den Bau mit einer Summe von 200.000,00 DM. Die Naturfreundejugend brachte Eigenmittel in Höhe von 210.000,00 DM auf.
Das Gebäude war als Ersatzbau für das 1955 errichtete alte Naturfreundehaus konzipiert. Mit dem Neubau sollten die bereits bestehenden Angebote der offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit gesichert und ausgebaut werden.
In der Anlage finden Sie die entsprechende Beratungsvorlage JWA81/86 und den dazugehörigen Protokollauszug der Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses vom 21.10.1986, in der die Beratungsvorlage bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme beschlossen wurde.

Zu 2.)

„Existiert zu dem Objekt Oberheydener Straße 20 in 41236 Mönchengladbach bei der Stadt Mönchengladbach eine Akte? Wenn ja, wo wird die Akte geführt?“


Zur Förderung des Neubaus liegt dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie entsprechende Unterlagen aus dem Jahr 1986 vor.

Zu 3.)
„Hat die Stadt Mönchengladbach den laufenden Betrieb der Naturfreunde Rheydt e.V. gefördert? Wenn ja, zu welchem Zweck? Wann wurde die Förderung seitens der Stadt Mönchengladbach eingestellt?“

Bis einschließlich 2012 wurde die offene Jugendeinrichtung im Rahmen der städtischen Betriebskostenförderung gefördert.
Für Angebote der Jugendverbandsarbeit wurden bis einschließlich 2012 auf Antrag Fördergelder für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinienförderung (Jugenderholungsmaßnahmen, Schulung von Ehrenamtlern usw.) und Geschäftskosten gewährt.
Nach 2012 wurden seitens der Naturfreundejugend keine Anträge mehr gestellt.

Zu 4.)
„Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Mönchengladbach in Bezug auf die Erfüllung der satzungsgemäßen Aktivitäten des Vereins zur Erfüllung des Vereinszwecks in den vergangenen Jahren vor?“
Bis 2012 wurde die offene Jugendeinrichtung im Rahmen der städtischen Betriebskostenförderung gefördert. Die Gelder wurden jeweils verbunden mit einer Prüfung der entsprechenden Verwendungsnachweise ausgezahlt.
Andere Aktivitäten (z. B. sardische Kulturabende und Zumba-Kurse) des Vereins wurden, ersichtlich aus Beiträgen in sozialen Netzwerken, weitergeführt.

Zu 5.)

„Hat der Verein der Naturfreunde Rheydt e. V. der Stadt Mönchengladbach das Objekt Oberheydener Straße 20 in 41236 Mönchengladbach zum Kauf angeboten?“
Nach Informationen der EWMG erfolgte 2018 eine Kontaktaufnahme der EWMG an die Naturfreunde, um das Objekt ggf. für die Einrichtung einer Kindertageseinrichtung zu erwerben.
Trotz mehrfacher Nachfragen erfolgte keine Rückmeldung des Trägers.

Ende 2019 wurde das Objekt über einen Makler der EWMG angeboten. Von dort bestand zum damaligen Zeitpunkt kein Bedarf mehr für einen Ankauf.

Zu 6.)
„Welche Vorstellungen und Mittel werden von der Stadt Mönchengladbach eingesetzt, um einer städtebaulichen Fehlentwicklung in Folge eines Eigentümerwechsels entgegenzuwirken?“
Anhaltspunkte, wonach ein Eigentümerwechsel mit städtebaulichen Fehlentwicklungen einhergehen könnte, nicht erkennbar.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dörte Schall, Beigeordnete

Anlage Beratungsvorlage JWA 81/86

Beratungsvorlage öffentlich
JWA 81/86


Gegenstand:

Antrag des Touristenvereins „Die Naturfreunde“, Ortsgruppe Rheydt e.V., Jöbgesberweg 61, auf einen Zuschuß zu den Bau- und Einrichtungskosten des Jugendheims der „Offenen Tür“, Oberheydener Straße.

Beschlußentwurf:       
Der Jugendwohlfahrtsausschuß stimmt einem städtischen Zuschuß von 2.720.000,00 DM an den Touristenverein „Die Naturfreunde“, Ortsgruppe Rheydt e.V. zu.

Dem Zuschußbetrag liegen anerkennungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 3.132.300,00 DM zugrunde.

Begründung:

Der Touristenverein „Die Naturfreunde“, Ortsgruppe Rheydt e.V. plant an der Oberheydener Straße den Neubau eines Jugendfreizeitheimes der „Offenen Tür“. Die erforderlichen Finanzierungsmittel sind im Vermögenshaushalt 1986 bei Haushaltsstelle 475.987.8426/8 – Investitionszuschüsse – ausgewiesen. In den

Erläuterungen zu dieser Haushaltsstelle ist ausgeführt:

„Der Rat hat bei der Verabschiedung des Haushaltes 1985 beschlossen, den Um- bzw. teilweisen Neubau des Jugendheimes der Naturfreunde-Jugend durch städtische Finanzhilfen zu ermöglichen. Haushaltsansatz und Verpflichtungsermächtigung geben dafür die Grundlage.“

Nach der Entscheidung des Rates sind Bau und Einrichtung des Jugendheimes der „Offenen Tür“ der Naturfreunde-Jugend an der Oberheydener Straße insgesamt förderungsfähig. Haushaltsansatz 1986 und Verpflichtungsermächtigung 1986 wurden dabei mit 2.720.000,00 DM bemessen.

Der Hauptausschuß hat in seiner Sitzung am 09.07.1986 der Inangriffnahme dieser Investition zugestimmt.

Bei förderungsfähigen Einrichtungen der Jugendpflege werden Raumprogramme und Kosten nach Eignung und Angemessenheit vom Landesjugendamt geprüft. Die Ergebnisse werden von den örtlichen Jugendämtern übernommen. Das Landesjugendamt hält das Bauvorhaben der Naturfreunde aus jugendpflegerischer Sicht für förderungsfähig und beteiligt sich an den Gesamtaufwendungen mit einem Landeszuschuß in Höhe von 200.000,00 DM.

Das geplante Jugendheim wird nach Fertigstellung die bestehende Jugendfreizeiteinrichtung der „Teil-Offenen-Tür“ am Jöbgesbergweg ersetzen. Die Ortsgruppe Rheydt des Touristenvereins „Die Naturfreunde“ hat 1.071 aktive Mitglieder. Das neue Objekt wird sowohl der verbandlichen als auch offenen Jugendarbeit dienen. Die soziale Struktur im Einzugsgebiet mit einem hohen Ausländeranteil rechtfertigt unbedingt die Errichtung eines Jugendfreizeitheimes der „Offenen Tür“.

Den anerkennungsfähigen Gesamtkosten liegt folgender Finanzierungsplan zugrunde:


Eigenmittel:                   212.300,00 DM

Landesmittel:                200.000,00 DM

städtische Mittel           2.720.00,00 DM

Daneben bestreitet der Träger die Grundstücks- und Erschließungskosten des Objektes ebenfalls mit Eigenmitteln. Diese Kosten sind nach den Richtlinien zum Landesjugendplan nicht förderungsfähig und im Kosten- und Finanzierungsplan nicht enthalten. Der Grundstückswert wurde mit 460.000,00 DM ermittelt. Die Erschließungskosten werden voraussichtlich 35.600,00 DM betragen.

Mittel für einen Zuschuß in Höhe von 2.720.000,00 DM stehen bei Haushaltsstelle 475.987.8426/8 zur Verfügung.

Mönchengladbach, den 09.10.1986
In Vertretung

Stadtdirektor

Anlage Protokoll Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses vom 21.10.1986
Punkt 4
Antrag des Touristenvereins „Die Naturfreunde“ Ortsgruppe Rheydt e.V., Jöbgesbergweg 61, auf Zuschuß zu den Bau- und Einrichtungskosten des Jugendheimes der „Offenen Tür“, Oberheydener Straße.

Stadtjugendpfleger Kluß berichtet, daß das Jugendheim der „Offenen Tür“ Oberheydener Straße al sErsatzbau für die Jugendfreizeiteinrichtung am Jöbgesbergweg geplant sei. Dieser Ersatzbau werde notwendig, weil das Raumangebot in der Jugendfreizeiteinrichtung Jöbgesbergweg von ca. 450 qm u.a. für die über 1.000 aktiven Mitgliedern des Vereins völlig unzureichend sei. Der vorgesehene Neubau umfasse eine Nutzfläche von ca. 750 qm einschließlich eines Saales von ca. 190 qm. Der Saal könne sowohl für die verbandliche als auch für die offene Jugendarbeit genutzt werden. Das übrige Raumangebot entspreche den Richtlinien des Landes und sei vergleichbar mit den städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen. Nach der Größe des Objektes seien die Baukosten und der vorgeschlagene städtische Zuschuß angemessen. Hervorzuheben sei, daß sich das Land im Rahmen einer Ausnahmeförderung an den Kosten des Ersatzbaus mit einem Zuschuß von 200.000,00 DM beteilige. Damit werde deutlich, daß auch das Land dem Objekt Bedeutung zumesse.

Beschluß bei 11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung:
Der Jugendwohlfahrtsausschuß  stimmt einem städtischen Zuschuß bis zur Höhe von 2.720.00,00 DM an den Touristenverein „Die Naturfreunde“, Ortsgruppe Rheydt e.V. zu.

Dem Zuschußbetrag liegen anerkennungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 3.132.300,00 DM zugrunde.

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