Verlegung des Bahnhofes Odenkirchen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Süd am 22.10.2014

Beratungsgegenstand
Prüfung der Verlegung des Bahnhofes Odenkirchen auf das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs

Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen für den Bahnhof Odenkirchen Barrierefreiheit hergestellt werden kann. Dabei ist auch zu prüfen, unter welchen Bedingungen durch eine Verlegung auf das stadteigene Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Odenkirchen der Bahnhof zukünftig barrierefrei genutzt werden kann. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Süd die Ergebnisse der Untersuchung im Rahmen eines Berichtes in einer der kommenden Sitzung vorzustellen. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen des Berichtes neben den Kosten, der in Frage kommenden Förderung und Förderhöhe durch mögliche Zuwendungsgeber ( DB, VRR, Land NRW, NEW mobil und aktiv u.a.) auch die hierdurch auf den Haushalt der Stadt entfallenden Ausgaben darzustellen. 

Begründung
Der Bahnhof Odenkirchen befindet sich in einem mehr als schlechten Zustand. Nicht nur wegen seines allgemein schlechten Erhaltungszustands und Erscheinungsbildes stellt der Bahnhof eine Zumutung für alle Bahnnutzerinnen und Bahnnutzer aus dem Stadtteil Odenkirchen und damit für den Bezirk Süd respektive die Stadt Mönchengladbach dar.

Da die Bahnsteige nur über einen treppengeführten tiefen Tunnel erreichbar sind, ist der Bahnhof Odenkirchen für Behinderte, Senioren, Familien mit Kindern und mit schwerem Gepäck oder Fahrrad Reisende nicht nutzbar. Auch die extrem niedrige Bahnsteighöhe verhindert ein barrierefreies Ein- und Aussteigen. Da auch der Bahnhof Rheydt nicht barrierefrei ist, sind diese Bahnreisenden gezwungen, mit anderen Verkehrsmitteln zum Bahnhof Mönchengladbach zu reisen. Hierdurch werden Bahn und VRR ihrer Verpflichtung als Grundversorger im Regionalverkehr nicht gerecht.

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Mönchengladbach unter Beteiligung der Förderung durch den VRR im Jahr 2012 ca. € 800.000 EURO für einen park and ride Parkplatz inklusive Behindertenparkplatz im Bereich des Bahnhofes Odenkirchen ausgegeben hat, ist es dringend geboten, über die für eine Nutzung erforderliche Herstellung der Barrierefreiheit nachzudenken.

Da es auf Grund massiver Höhenunterschiede am jetzigen Standort zweifelhaft ist, ob der Bahnhof Odenkirchen an diesem Standort überhaupt barrierefrei hergerichtet werden kann, sollte geprüft werden, ob eine Verlegung des Bahnhofes auf das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs nicht die bessere Alternative darstellt. Da sich dieses Gelände in städtischem Besitz befindet, stellt sich die Frage des Erwerbs von Grund und Boden hier nicht. Das Gelände wird im Rahmen der Geschäftsbesorgung durch die städtische Entwicklungsgesellschaft (EWMG) verwaltet, die beauftragt ist, die städtebaulichen Optionen einer Nutzung des Geländes zu untersuchen.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Verwaltung zu beauftragen, die im Beschlussentwurf verfolgten Optionen im Sinne einer zukunftsweisenden Verbesserung des Öffentlichen Bahnverkehrs (ÖPNV) zu prüfen.

Anja Schurtzmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bezirk Süd

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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