Untersuchung der Aufwandssteigerungen im städtischen Haushalt und Identifikation von Konsolidierungspotentialen

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft: 28.11.2024
Hauptausschuss: 04.12.2024
Rat: 11.12.2024

Beratungsgegenstand
Untersuchung der Aufwandssteigerungen im städtischen Haushalt und Identifikation von Konsolidierungspotentialen

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft, der Hauptausschuss und der Rat beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Herbst 2025 eine Untersuchung vorzulegen, in der aufgezeigt wird, welche ab dem Haushalt 2019 erfolgten Aufwandssteigerungen ausschließlich auf Tariferhöhungen, tatsächliche Preiserhöhungen, Fallzahlensteigerungen oder neue Aufgabenzuweisungen zurückzuführen sind und ob und inwieweit Aufwandssteigerungen auf anderen Faktoren beruhen.


Begründung:
Im Jahr 1994 war die Stadt Mönchengladbach gezwungen, zum ersten Mal ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. 17 Jahre später, im Jahr 2011, hatte der Landtag NRW dann den sogenannten Stärkungspakt Stadtfinanzen beschlossen, um Städten und Gemeinden auf die Beine zu helfen, die von der Überschuldung bedroht waren. Die Maßgabe dabei: Der städtische Haushalt war mit Hilfe der Konsolidierungshilfe in fünf bzw. sieben Jahren auszugleichen. Bis dahin musste der Haushaltsausgleich aus eigener Kraft erreicht sein.

Mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP war der Stadtrat im Jahr 2012 dem Stärkungspakt freiwillig beigetreten; mit dem Haushalt 2018 gelang es der Stadt erstmals wieder, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Seither konnte die Stadt Jahresüberschüsse erzielen und ihre Verschuldung stark abbauen. Dieser Erfolg, der auf dem Beschluss der ehemaligen Ampel-Kooperation fußt, konnte durch das Zusammenwirken der Hilfen von Land und Bund sowie mit erheblichen eigenen Konsolidierungsmaßnahmen erreicht werden.

Diese überaus positive Entwicklung konnte allerdings nicht fortgesetzt werden: Mit der Corona-Pandemie ab 2020 begann eine Krise, auf die der Ukrainekrieg, eine Inflation und explodierende Energiepreise folgten. Die daraus resultierenden, sehr erheblichen Folgelasten mussten im Rahmen der sog. Bilanzierungshilfe im Ergebnishaushalt ausgebucht werden. Zugleich führten sie natürlich zu stark erhöhten Kreditaufnahmen und belasten durch die vorzunehmende Abschreibung ab 2026 auch die Jahresergebnisse. Die Folgen dieser dramatischen Haushaltsdefizite und Kreditaufnahmen liegen auf der Hand: Sie werden im Finanzplanungszeitraum nahezu vollständig die in den guten Jahren aufgebaute Ausgleichsrücklage verzehren und zu einer dramatischen Reduzierung des städtischen Eigenkapitals führen.

Die Dimension der Defizite ist enorm und es bleibt festzustellen, dass die Stadt die Verschuldung in keinem Fall allein durch städtische Konsolidierungsmaßnahmen wird ausgleichen können. Wie vor dem „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ befindet sich die Stadt damit – wie sehr viele andere Kommunen auch – wiederum in der Vergeblichkeitsfalle.

Klar ist das Mönchengladbach – wie seinerzeit -erneut und dringend erhebliche Hilfen von Land und Bund benötigt, um diese Entwicklung zu stoppen und wieder zu einem ausgeglichenen Haushalt zu kommen. Darüber hinaus wird die Stadt natürlich aber auch selbst gezwungen sein – wie schon beim Stärkungspakt Stadtfinanzen -, erhebliche eigene Konsolidierungsbeiträge zu leisten.

Um diese städtischen Konsolidierungsbeiträge sinnvoll vorzubereiten, bedarf es jetzt einer eingehenden und differenzierenden Untersuchung, die darstellt, welche Aufwandssteigerungen auf Faktoren beruhen, die die Stadt nicht beeinflussen kann (etwa Tarif- und Preiserhöhungen, Fallzahlensteigerungen oder Zuweisung von neuen Aufgaben). Weiter ist es angezeigt zu ermitteln, an welchen Stellen die mit dem Stärkungspakt und den wieder ausgeglichenen Haushalten zurückgewonnen haushalterischen Spielräume zu Aufwandserhöhungen genutzt worden sind, die nicht unbedingt zwingend waren.

Liegt diese Untersuchung vor, wird der Rat der Stadt auf diese Basis zum Haushalt 2027, möglicherweise auch schon zu einem Nachtragshaushalt 2026, bewerten und entscheiden müssen, welche Maßnahmen für künftige Haushaltsplanungen richtungsweisend und im Sinne der Haushaltskonsolidierung angezeigt werden können.

Der vorgelegte Haushalt 2025/2026 und die zugehörige Finanzplanung zeigen zweifellos in dramatischer Weise auf, dass die Stadt auf die dargestellte Finanzentwicklung in angemessener Weise reagieren muss.

Mönchengladbach, 11.11.2024

Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender
Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in von Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung einstimmig beschlossen.

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