Umsetzung des § 16i in Mönchengladbach

Personen

Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister am 30.07.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zunächst möchte auf die Anlage i. e. meine Anfrage und die Antwort des Jobcenters Mönchengladbach aufmerksam machen.

Dazu muss ich feststellen, dass obwohl eine große Anzahl von erwerbslosen Personen in Mönchengladbach für eine Förderung nach § 16i SGB II in Frage kommen, die Umsetzung des Programms in Mönchengladbach aus meiner Sicht zu wünschen übrig lässt. Dies ist zum einen sehr bedauerlich für den Personenkreis erwerbloser Menschen in Mönchengladbach. Auf der anderen Seite ist die ungenügende Umsetzung des Programms in Mönchengladbach für den Haushalt der Stadt inakzeptabel. Bekanntlich trägt die Stadt einen beträchtlichen Anteil der Kosten zur Unterkunft für Haushalte im Bereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Meine Kritik bezieht sich auch nicht auf das Jobcenter Mönchengladbach, deren Mitarbeiter*innen sich in hohem Maße und starkem Engagement um eine breite Akzeptanz für das Programm bemühen. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Programmes ist aber das Jobcenter auf die Bereitstellung entsprechender Arbeitsplätze angewiesen.

Von daher interessiert die Öffentlichkeit in ganz besonderem Maße, in welchem Umfange das Programm bisher innerhalb der Stadtverwaltung Mönchengladbach umgesetzt werden konnte. Wären Sie so nett und würden meiner Fraktion dafür die Einsatzbereiche innerhalb der Stadtverwaltung, differenziert nach Geschlechtern, nennen?

Für meine Fraktion stellen sich darüber hinaus noch weitere Fragen zum angesprochenen Themenbereich:

So ist beispielsweise der „Konzern Stadt“ mit seinen zahlreichen Beteiligungsunternehmen von Interesse. Würden Sie uns bitte mitteilen, in welchem Umfange das Programm bisher innerhalb der Unternehmen, die im Eigentum der Stadt Mönchengladbach bzw. an denen die Stadt Mönchengladbach beteiligt ist, umgesetzt worden?

Welche Vereinbarungen wurden mit dem Personalrat im Hinblick auf die Umsetzung des § 16 i SGB II innerhalb der Stadtverwaltung getroffen?

Welche Aktivitäten und Initiativen wurden von Seiten der Stadtverwaltung im Hinblick auf eine Bereitstellung und Akquise von Arbeitsplätzen im Rahmen des § 16i SGB II in Bezug auf die Beteiligungsgesellschaften, aber auch die Kreishandwerkerschaft und die Industrie- und Handelskammer bzw. in Mönchengladbach ansässige Unternehmen getroffen?

Existiert innerhalb der Stadt Mönchengladbach unter aktiver Beteiligung der Stadtverwaltung und der Wirtschaftsförderung eine Koordination im Hinblick auf die Akquise und Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Rahmen des § 16 i SGB II?

Für die zeitnahe Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon jetzt!

Mit freundlichen Grüßen
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Antwort des Oberbürgermeisters vom 20.08.2019

Ihre Anfrage zur Umsetzung des § 16 i SGB II in Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Sasserath,
mit o. a. Schreiben hatten Sie verschiedenste Fragen zum Sachstand und zum Umgang mit dem Thema des § 16 i SGB II innerhalb der Stadt Mönchengladbach gestellt.

Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass gem. Ratsbeschluss vom 19.12.2018 für den nächsten Beratungszug Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren (12.09.2019), Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen (18.09.2019) sowie Hauptausschuss (25.09.2019) eine umfassende Berichtsvorlage erstellt wurde, die Ihre Fragen beantworten dürfte.

Sollten darüber hinaus weitere Informationen gewünscht sein, bin ich gerne bereit diese im Nachgang zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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