Aufzeichnungsfristen Tonbandaufnahmen
Anfrage von Dr. Boris Wolkowski in der Ratssitzung am 25.11.2015 Wie lange werden Aufzeichnungen von den Sitzungen der Ratsgremien aufbewahrt? Antwort von Oberbürgermeister Reiners in der Ratssitzung: Die Tonaufzeichnungen werden lediglich zur Anfertigung der Protokolle verwandt und erst nach der Feststellung der Protokolle gelöscht, damit notfalls noch Unstimmigkeiten ausgeräumt werden könnten.