Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz: 29.08.2023
Hauptausschuss: 06.09.2023
Rat: 13.09.2023
Beratungsgegenstand
Städtischer Mängelmelder
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtischen Mängelmelder einzuführen, in die städtische Homepage einzubinden und auch eine mobile Mängelmeldung zu ermöglichen.
Bei der Erstellung des Mängelmelders sind die folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Die Meldung muss barrierearm übermittelt werden können (z. B. ohne Registrierung).
- Die Übermittlung von Fotos ist möglich.
- Die gemeldeten Mängel sind inklusive des Bearbeitungsstatus für alle Bürger*innen online auf einer Karte und in Form einer Auflistung einsehbar.
- Mindestens die folgenden Mängel im öffentlichen Raum sollen über den Melder gemeldet werden können:
– Schrottfahrzeuge und Schrottfahrräder
– Straßenbeleuchtung / Mangelbeleuchtung
– Defekte Ampelanlagen
– Straßen-, Geh- und Radwegsschäden
– Wilder Müll
– Defekte Parkscheinautomaten
– Abgestellte Einkaufswagen
– Defekte Sitzgelegenheit
– Graffiti an öffentlichen Einrichtungen
– Mängel an Straßenbaustellen
– Defekte / Beschädigungen an Spiel- und Bolzplätzen
– Fehlende / falsche / defekte Beschilderung / Fahrbahnmarkierung
– Fehlende / Defekte Abfallbehälter
– Fehlender Grünschnitt
– Sonstiges
Auf die Mängelmelder der Kommunen Köln, Geilenkirchen, Tönisvorst und Grevenbroich wird als Umsetzungsvorbild hingewiesen. Intention sollte es auch sein, dass keine neue Plattform aufwendig entwickelt werden muss.
Die Aufzählung der Kategorien unter Punkt 4 ist nicht abschließend und sollte im Bedarfsfall erweitert werden.
Begründung:
Es ist wichtig, dass Bürgerinnen die Möglichkeit haben, Mängel im Stadtbild und damit Räume, die Unwohlsein vermitteln, einfach und unkompliziert (ohne Zuständigkeitsrecherche) an die Verwaltung zu melden. Bislang haben Bürgerinnen lediglich die Möglichkeit, Mängel über teils unterschiedliche Kontaktformulare zu melden. Für wilden Müll und Straßenschäden gibt es zusätzlich den mags-Melder. Rückmeldungen der Verwaltung sind aufgrund der aktuellen Meldestrukturen nicht die Regel, jedoch für die Bürgerinnen oft wichtig. Über den Mängelmelder sollen Bürgerinnen mit passendem Foto des Mangels und der genauen Ortsangabe Probleme im Stadtgebiet der heutigen Zeit angemessen ventilieren können. Diese Meldung soll dann öffentlich einsehbar sein und so auch Doppelerfassungen verhindern. Durch das Anlegen von Kategorien soll eine zielgerichtete Zuständigkeit in der Verwaltung und eine schnelle Bearbeitung des Mangels erzielt werden. Eine Verknüpfung oder Übermittlung von Mängeln, deren Bearbeitung in die Zuständigkeit der mags AöR fallen, soll eingerichtet werden. Durch den Mängelmelder wird die Hemmschwelle zur Mängelmeldung gesenkt, da der Mitteilungsaufwand für die Bürgerinnen geringer ausfällt. Die Verwaltung erhält so Unterstützung bei der Mängelfindung und -beseitigung im Stadtgebiet. Dies ist ein Baustein gelebter Bürgerinnenbeteiligung, trägt nachhaltig zu einem verbesserten Stadtbild sowie einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei.
Mönchengladbach, 16.08.2023
Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Dr. Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender
Im Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz wurde eine abweichende Beschlussempfehlung erstellt:
Der Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtischen Mängelmelder einzuführen, in die städtische Homepage einzubinden und auch eine mobile Mängelmeldung zu ermöglichen.
Bei der Erstellung des Mängelmelders sind die folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Die Meldung muss barrierearm übermittelt werden können (z. B. ohne Registrierung).
- Die Übermittlung von Fotos ist möglich.
- Die gemeldeten Mängel sind inklusive des Bearbeitungsstatus für alle Bürger*innen online auf einer Karte und in Form einer Auflistung einsehbar. Darüber hinaus findet eine jährliche Berichterstattung über die Statistik der Nutzung des Mängelmelders statt, in Bezug auf Anzahl, Meldungseingang, Bearbeitungsdauer und weitere relevante Punkte.
- Mindestens die folgenden Mängel im öffentlichen Raum sollen über den Melder gemeldet werden können:
– Schrottfahrzeuge und Schrottfahrräder
– Straßenbeleuchtung / Mangelbeleuchtung
– Defekte Ampelanlagen
– Straßen-, Geh- und Radwegsschäden
– Wilder Müll
– Defekte Parkscheinautomaten
– Abgestellte Einkaufswagen
– Defekte Sitzgelegenheit
– Graffiti an öffentlichen Einrichtungen
– Mängel an Straßenbaustellen
– Defekte / Beschädigungen an Spiel- und Bolzplätzen
– Fehlende / falsche / defekte Beschilderung / Fahrbahnmarkierung
– Fehlende / Defekte Abfallbehälter
– Fehlender Grünschnitt
– Sonstiges
Auf die Mängelmelder der Kommunen Köln, Geilenkirchen, Tönisvorst und Grevenbroich wird als Umsetzungsvorbild hingewiesen. Intention sollte es auch sein, dass keine neue Plattform aufwendig entwickelt werden muss.
Die Aufzählung unter Punkt 4 ist nicht abschließend und sollte im Bedarfsfall erweitert werden.
Abstimmungsergebnis zur abweichenden Beschlussempfehlung im Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz: Mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Abstimmungsergebnis zur abweichenden Beschlussempfehlung im Hauptausschuss: Mit Stimmenmehrheit beschlossen.
Aus der Niederschrift des Rates:
Ratsherr Heinen beantragt eine Änderung der abweichenden Beschlussempfehlung Der Begriff „Anzahl“ solle gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis zur abweichenden Beschlussempfehlung inkl. des Änderungsvorschlages von Ratsherr Heinen: Mit Stimmenmehrheit beschlossen.