Rückerstattung von Elternbeiträgen bei mehr als dreitägigen Mitarbeiter(innen)streiks

Personen

Jugendhilfeausschuss: 02.06.2015

Hauptausschuss: 10.06.2015

Rat: 17.06.2015

Beratungsgegenstand

Rückerstattung von Elternbeiträgen bei mehr als dreitägigen Mitarbeiter(innen)streiks

Beschlussentwurf:

Der Jugendhilfeausschuss / der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Bei Erzieher(innen)streiks, die länger als drei Tage andauern und die zur Schließung ganzer Einrichtungen führen, erstattet die Verwaltung betroffenen Eltern Beiträge zurück, und zwar anteilig in Höhe der nachgewiesenen eingesparten Personalkosten für die Gesamtdauer des Streiks. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn die Eltern eine Notgruppe in einer städtischen Kindertagesstätte in Anspruch nehmen. Ebenfalls erstattet die Verwaltung betroffenen Eltern die Beiträge für das Essensgeld, dem Streik bedingt keine Leistung gegenüber steht.

Begründung:

Die Erstattung von Elternbeiträgen bei Streiks wird in nordrhein-westfälischen Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Fest steht: Die Kommune behält pro Streiktag eine bestimmte Lohnsumme ein; die Mitarbeiter/innen bekommen ihrerseits von der Gewerkschaft ein Streikgeld. Den Eltern stellt sich die einbehaltene Lohnsumme als unberechtigte Mehreinnahme zu ihren Lasten dar. Sie müssen die Betreuung ihrer Kinder in kurzer Zeit neu organisieren und zusätzlich finanzieren. Insofern stellen Streiks gegen Kommunen, die vollständig zu Lasten Dritter, hier: von Eltern als Gebührenzahlern gehen, eine Streikverzerrung dar, da der Bestreikte sogar Vorteile hat.

Der Streik von Erzieher(inne)n gegen ihre Arbeitgeber führt zu der für einen Streik ungewöhnlichen Situation, dass der Bestreikte – hier: die Kommune – von der Streikmaßnahme auf Kosten Dritter profitieren kann, solange er die einbehaltenen Gehaltssummen nicht an jene Betroffenen weitergibt, die für die beauftragte, aber nicht angebotene Dienstleistung Beiträge zahlen müssen. Diese sind daher zurückzuzahlen.

Die Wirksamkeit der Regelung ab einer Streikdauer von mehr als drei Tagen soll sicherstellen, dass bei Kurzstreiks keine unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten anfallen.

Mönchengladbach, den 22.05.2015

Karl Sasserath

Fraktionsvorsitzender

Dr. Gerd Brenner

Sprecher im Jugendhilfeausschuss

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