Radwegbehindertes Parken auf der Eickener Straße

Personen

Anfrage von Claus Flören in der Bezirksvertretung Nord am 11.05.2016

An der Eickener Straße in Fahrtrichtung Künkelstraße ist hinter der Einmündung „Eickerhof“ durch das Verkehrszeichen 315 das halbseitige „Parken auf Gehwegen“ angeordnet; entsprechende Parkstände sind markiert.
Vor den Häusern Eickener Straße 280 bis 284c ist die Bordsteinkante so hoch, dass Fahrzeugführer regelmäßig davon absehen, ihre Fahrzeuge mit der rechten Hälfte auf dem Gehweg zu parken; sie parken stattdessen vollständig auf der Fahrbahn und blockieren so dauerhaft einen Teil des dort verlaufenden Angebotsstreifen für Fahrradfahrer.

Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, um hier ein ordnungsgemäßes Parkverhalten durchzusetzen?

Antwort der Verwaltung im Juni 2016

Sehr geehrter Herr Flören,
auf der Eickener Straße ist im Bereich der Hausnummern 280 – 284c halbseitiges Gehwegparken angeordnet. Dies ist durch eine entsprechende Markierung und Beschilderung für den Verkehrsteilnehmer klar erkennbar. Bei halbseitigem Gehwegparken ist es nicht vorgesehen, dass der Bordstein auf der gesamten Länge des Parkstreifens abgesenkt wird.

Bisher waren mir keine Beschwerden über vermehrte Falschparker bekannt.

Um ein ordnungsgemäßes Parkverhalten durchzusetzen, habe ich meine Verkehrsüberwachungskräfte gebeten, den angegebenen Bereich zu kontrollieren.

Ich hoffe, Ihre Anfrage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kuckels, Stadtdirektor und -kämmerer

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