Anfrage von Ulrich Laubach in der Bezirksvertretung West am 03.06.2025
Die Stadt Mönchengladbach hat im Dezember 2017 den Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen erklärt (AGFS). Ein Ziel des AGFS ist 25 % Radverkehrsanteil im Modal Split zu erreichen. Dieses Ziel kann u.a. auch durch Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung erreicht werden.
Frage an die Verwaltung:
„Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, dass die Straße „Am Wickrather Tor“ im Abschnitt von Südwall bis zur Plektrudisstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden kann?
Antwort der Verwaltung vom 10.07.2025
Ihre Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung West vom 03.06.2025
Freigabe der Einbahnstraße „Am Wickrather Tor“ für den gegenläufigen Radverkehr
Sehr geehrter Herr Laubach,
die Einbahnstraße „Am Wickrather Tor“ wurde bisher nicht für den gegenläufigen Radverkehrs freigegeben, da es sich hier um eine relativ schmale Straße handelt und mit der Helenastraße eine parallel verlaufene Einbahnstraße in Gegenrichtung vorhanden ist.
Nach Abschluss der umfangreichen Umbaumaßnahmen und den daraus resultierenden neuen Verkehrsführungen, wird geprüft werden, ob eine Freigabe der Straße „Am Wickrather Tor“ für den gegenläufigen Radverkehr erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Silke Wehmhörner, Beigeordnete