Parken: CDU macht Stimmung und ignoriert die Rechtslage

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach    
    –  Pressemitteilung vom 26. Januar 2023 –   

Die Frage, wem nun eigentlich der Stadtraum gehört, wird auch in Mönchengladbach heiß diskutiert. Ein Blick in die örtlichen Straßen zeigt, dass in der „Vitusstadt“ nach wie vor der Automobilverkehr dominiert. Mehr und mehr Menschen wollen dies vor dem Hintergrund des Klimawandels jedoch nicht mehr hinnehmen. Kein Wunder, in den letzten Jahrzehnten haben heiße Temperaturextreme zugenommen, mancherorts häufen sich extreme Niederschläge. Ursächlich mit verantwortlich sind die emittierten Treibhausgase durch den Automobilverkehr, in Deutschland sind das im Jahr etwa 100 Millionen Tonnen CO2. Problematisch hierzulande bleibt der Umstand, dass der Verkehr auf Deutschlands Straßen beständig anwächst, wo doch eine Einsparung von CO2 im Bereich Verkehr dringend notwendig wäre.

„Ein parkendes Auto steht im Schnitt 23 Stunden am Tag auf etwa zwölf Quadratmetern öffentlicher Fläche – das muss auch anders gehen“, sagt Martin Wirtz, Sprecher des grünen Kreisverbandes in Mönchengladbach. Er setzt sich – wie viele andere Engagierte auch – für eine gerech­te­re Ver­tei­lung des öffent­li­chen Raums und mehr Lebens­qua­li­tät in der Stadt ein. Auch der Gesetzgeber berücksichtigt beim Stichwort „Parken“ zusehends eine gerechtere Raumverteilung. Das zeigt sich an einer aktuellen Diskussion im Stadtbezirk Süd am Beispiel der Schlossstraße oder im Stadtbezirk West in Beckrath an der Straße „Am End“.  

„Hier hatte sich ein Bürger darüber beklagt, dass die Busse des ÖPNV diese Straße auf dem Weg zur Grundschule Beckrath nicht ohne Behinderung passieren können und es hier des Öfteren zu Verkehrsstauungen kommt“, berichtet Reinhold Giesen, Sprecher der Grünen in der BV West. Die Stadtverwaltung, so Giesen weiter, habe dies zum Anlass genommen, die aktuellen Ausführungen in der Straßenverkehrsordnung nun auch anzuwenden. „Bisher wurde das halbseitige Parken auf dieser Straße jahrelang nur geduldet, das ist jetzt anders“, sagt der Grünen-Politiker. Insofern handele es sich bei der jetzt praktizierten Regelung nicht um eine politisch motivierte Änderung der Parkmöglichkeiten, sondern vielmehr um die Umsetzung rechtlicher Anordnungen.

Die Mönchengladbacher CDU-Landtagsabgeordnete Vanessa Odermatt hatte dies zuletzt anders dargestellt und der Ampel-Mehrheit im Rat der Stadt vorgeworfen, Bürger, die keine Möglichkeit hätten, auf das Auto zu verzichten, zu schikanieren. „Das“, sagt Martin Wirtz, „ist nur Polemik, um Stimmung zu machen. Die Fakten bleiben dabei leider wieder auf der Strecke.“ Die CDU-MdL habe bei den Bürgern offensichtlich den Eindruck hinterlassen, die neue Verkehrsregelung abwenden zu können. Die rechtliche Lage ist dabei aber eindeutig: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken grundsätzlich nur auf der Fahrbahn oder ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Bleibt beim halbseitigen Parken ein Raum von mindestens 2,00 Metern für den Fußgängerbereich erhalten, wird dies durch das Verkehrszeichen 315 gewährt. „Diese Mindestbreite ist auf der betreffenden Straßenseite der Straße Am End durchgängig nicht gegeben“, stellt Reinhold Giesen dazu fest.

Ähnlich wie ihre Parteikollegin Odermatt argumentierte CDU-Bürgermeisterin Petra Heinen-Dauber in der BV Süd im Hinblick auf halbseitiges Parken auf Bürgersteigen in der Schlossstraße. Das Thema müsse offen und ehrlich mit den Bürgern diskutiert werden, so Heinen-Dauber.

Den Grünen-Sprecher in der BV Süd, Marcel Klotz, ärgern diese CDU-Polemiken: „In den Bezirksvertretungen Süd und West kam das Thema ja gerade durch Bürgerbeschwerden oder – im Süden – sogar durch Bürgeranträge hoch. Hier von fehlender Bürgerbeteiligung zu sprechen, ist lachhaft, denn wir greifen ja gerade den Bürgerwillen auf und die Verwaltung hat dann darauf reagiert.“  

Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld von einer Bürgeranhörung abgesehen, da sie in diesem Verfahren keine Wahlmöglichkeit für die Bürgerschaft hätte präsentieren können. Die rechtliche Lage ist eindeutig. „Wünschenswert wäre hier allerdings schon die Verteilung eines Informationsblattes gewesen, mit dem man den Bürgern die jetzt praktizierte Regelung vorher hätte ankündigen können“, sind sich Reinhold Giesen und Marcel Klotz einig.

Die Umsetzung der aktuellen Regelung hatte die Verwaltung auch mit dem Hinweis auf den Beitritt zur „Arbeitsgemeinschaft Fuß- und Fahrradfreundlicher Städte“ begründet. Die Konsequenz daraus: Künftig wird bei allen Straßen, die eine Überplanung erfahren oder bei denen ähnliche Bürgerbeschwerden vorgetragen werden, diese Regelung angewendet.

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