Nutzung von Sportanlagen

Anfrage von Hermann-Josef Stefes im Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder am 11.06.2025

in der „Satzung über die Benutzung von Sportanlagen und über die besondere Benutzung von Schulen der Stadt Mönchengladbach“ ist nachzulesen, dass: „Für gewerbliche Zwecke sowie für Hochzeiten, Polterabende und ähnliche Veranstaltungen werden Sportanlagen und Schulen nicht zur Verfügung gestellt“ (§1 Abs. 2).
Trotzdem sieht man häufig kommerzielle Anbieter, die teilweise auch mit Bildern, bspw. aus dem Grenzlandstadion für ihre Kurse werben.

Dementsprechend möchte ich folgende Anfrage diesbezüglich an die Verwaltung stellen:

  1. Ist der Verwaltung bekannt, dass derzeit kommerzielle Anbieter:innen (z. B. Personal Trainer:innen) kommunale Sportanlagen – insbesondere im Außenbereich – für Trainingszwecke nutzen?

  2. Wie bewertet die Verwaltung die rechtliche Situation dieser Nutzung im Hinblick auf die aktuelle Sportstättensatzung?

  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung mit der Nutzung von Sportanlagen durch gewerbliche Anbieter:innen in Zukunft umzugehen?

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