Kunstrasenplatz Katzenbauerstraße/Jostenfeld

Personen

Anfrage von Bernd Meisterling Riecks am 25.08.2019 

Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,

ich möchte Sie auf die baulichen Verhältnisse an der Kunstrasenanlage Katzenbauerstraße/Jostenfeld 41238 MG aufmerksam machen.

Nutzer der Anlage haben mich auf die Verhältnisse der Sportanlage hingewiesen.

Eine große Menge des Platzbelags (Gummikügelchen) werden vom Platz runtergeschwemmt in Richtung freies Feld.

An den Kopfseiten des Platzes befindet sich keine Auffangrinne, sodass das Kunstrasengranulat ungehindert in Kanalisation, Boden, Grundwasser und auf das Nachbargrundstück gelangt.

Hier haben die benachbarten Tierhalter bereits große Bedenken angemeldet Tiere auf dem Nachbargrundstück weiterhin frei laufen zu lassen. 

Ebenso fehlt an den Torseiten jegliche Möglichkeit zu verhindern, dass der Granulatabrieb in den Boden/Wasser/Kanal gelangt.

Ich bitte um Prüfung, ob die vorherrschenden Verhältnisse den Richtlinien entsprechen und um Darstellung der Möglichkeiten, wie hier Abhilfe geschaffen werden kann.

Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Meisterling-Riecks, Sportpolitischer Sprecher Bündnis90/Die Grünen

Die Verwaltung legt folgendes umfangreiches Papier mit ausführlichen schriftlichen Antworten aller Fragen vor.

Mögliche Umweltbelastungen durch Kunstrasenplätze

Verwiesen wird zunächst auf die Sitzung des Freizeit-, Sport und Bäderausschusses vom 10. September. Hier hat die Verwaltung bereits einen Überblick über den Sachstand gegeben: Die wissenschaftliche Diskussion über die Nutzung von „Mikroplastik“ ist längst nicht abgeschlossen. Auch sind die Ereignisse des Anhörungsverfahrens bei der Europäischen Union nicht bekannt. Entsprechend gibt es auch keine Vorgaben, die ein Handeln nahelegen würden. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens werden für das Jahr 2020 erwartet.

Unabhängig davon hat die Verwaltung entschieden – auch das wurde dem Ausschuss in seiner letzten Sitzung mitgeteilt – bei den neu errichtenden Plätzen zunächst Kork als Infill zu verwenden. Ob es hinsichtlich der bestehenden Platzoberflächen Handlungsbedarf gibt und wie dieser aussehen könnte, wird sich frühestens im nächsten Jahr entscheiden.

Auf die ergänzenden Fragen wird wie folgt geantwortet:

„Welche Materialien sind auf städtischen Kunstrasenflächen in Sportstätten verbaut?“

Alle Kunststoffrasen-Spielfelder wurden auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Baues aktuellen DIN-Norm 18035-7, sowie der entsprechenden Güteanforderungen und /-zertifikate gebaut. Der technische Aufbau der Kunststoffrasen-Großspielfelder in MG ist somit bei allen Anlagen ähnlich:

  • Unterbau aus Naturscheinschotter (Kalkstein- oder Lava-Material)
  • Elastikschicht für Kunststoffrasen, qualitäts- und güteüberwacht gem. DIN 18035-7 und RAL, Bindemittel Polyurethan, Elastomere in Granulat- und/oder Faserform
    (In der Elastikschicht wird güteüberwachtes Recyclinggranulat verbaut. Dieses wird durch das Polyurethan, einem flüssigen Bindemittel, das eingemischt wird, gebunden; Untersuchungen haben gezeigt, dass durch die Bindung keine Bestandteile ausgespült werden bzw. in das Grundwasser gelangen.)
  • Kunststoffrasen mit gefüllter Polschicht (Quarzsand/Gummigranulat), qualitäts- und güteüberwacht gem. DIN EN 15330 und RAL
  • Faser aus 100%PE (Polyethylen), Monofilamete, gekräuselt oder grade
  • Trägermaterial aus PP/PES (Polypropylen/Polysulfone)
  • Füllmaterial Quarzsand
  • Füllmaterial EPDM-Neugummigranulat gem. DIN 18035-7, schwefelvernetzt

Die Kleinspielfelder auf den Sportanlagen weisen den gleichen Aufbau auf; teils sind die Kleinspielfelder nur mit Quarzsand verfüllt, teils mit Quarzsand und EPDM-Granulat.
Ausnahme stellte bis vor kurzem das Kleinspielfeld auf der Anlage der BSA Hardt dar, bei dem Recycling-Material als Füllstoff eingebaut wurde. Dieses wurde aber vor geraumer Zeit umgebaut und mit Quarzsand verfüllt.

„Wie werden die verbauten Materialien bzgl. Ihrer Umweltverträglichkeit eingeschätzt?“

Alle Materialien sind durch die einschlägigen DIN-Normen sowie durch die RAL güte- und qualitätsgesichert.
Das Infill verwendete EPDM-Granulat ist im Gegensatz zu Recyclinggranulat zwar erheblich teurer, aber im Hinblick auf die Freisetzung von Gefahrenstoffen, wie Schwermetallen und PAK grundsätzlich als unbedenklich einzustufen. Durch den DIN-gerechten Aufbau der Mönchengladbacher Kunststoffrasenplätze ist daher keine Belastung der Umwelt zu erwarten.

„Wie viele qm umfasst die mit Kunstrasen ausgestattete Fläche?“

GroßspielfelderMaße (brutto)Größe (m²)
BSA Bergerfeld67,00 x 105,007.035
BSA Ernst-Reuter62,00 x 96,365.974
BSA Rheindahlen67,00 x 101,206.780
BSA Wickrath63,40 x 96,006.086
BSA Neuwerk69,00 x 107,007.383
SA Eisenbahnstraße59,40 x 94,005.584
SA Am Haus Lütz67,00 x 103,006.901
SA Mennrath61,60 x 94,005.790
SA Grenzlandstadion Hockey63,00 x 97,406.136
SA Beckrath99,00 x 58,005.742
Hans und Hermann Trützschler Sportanlage71,00 x 104,007.384
SA Schlachthofstraße62,50 x 93,505.812
BSA Lürrip-Uedding66,50 x 99,006.583
SA Radrennbahn62,00 x 103,006.386
SA Schelsen96,00 x 63,606.106
SA Hehn106,00 x 70,007.420
BSA Puffkohlen105,00 x 67,007.035
BSA Hardt101,00 x 61,006.161
 Summe116.298

KleinspielfelderMaße (brutto)Größe (m²)
BSA Ernst-Reuter35,00 x 55,001.925
Hans und Hermann Trützschler Sportanlage35,00 x 55,001.925
SA RadrennbahnRund1.115
BSA Hardt22,00 x 44,00968
Jahnplatz20,00 x 30,00600
Mathildenstraße21,50 x 30,40654
Am Hülserkamp20,00 x 30,00600
Römerbrunnen20,00 x 30,00600
Heidegrund20,00 x 30,00600
Regentenstraßeungleichmäßig1.044
Preyerstraße Morr24,91 x 44,681.113
BSA Neuwerk26,50 x 65,001.722
BSA Puffkohlen25,00 x 35,00875
 Summe13.741

Gesamtfläche: 130.039 m2

„Kann eine Aussauge zu möglichen Gesundheits- und Umweltrisiken der im Granulat befindlichen Risikostoffe getroffen werden?“

„Ist eine Gesundheitsgefährdung der Sportler/innen zu befürchten?“

Durch die Verwendung von EPDM-Neugummigranulat auf den Mönchengladbacher Kunststoffrasenplätzen ist keine Gesundheits-/Umweltgefährdung durch Risikostoffe zu erwarten.

„Gibt es alternative ökologisch unbedenkliche Materialien die grundsätzlich Verwendung finden könnten (wie z. B. Plätze aus kompostierbarem Kork-Kokosfaser-Gemisch)?“

Über Kork als Infill wurde in der vergangenen Zeit viel bezüglich Gleichwertigkeit zu Gummigranulat diskutiert. Da zu korkverfüllten Kunstrasenplätzen jedoch wenig Langzeiterfahrung vorlag, wurde bisher von den meisten Fachleuten empfohlen, beim bewährten Neugummigranulat zu bleiben. Mittlerweile liegt jedoch auch für Kork als Infill eine Qualitäts- und Güteüberwachung vor, sodass eine Verwendung heute verantwortbar erscheint.

Nach Sichtung mehrerer Plätze in anderen Kommunen hat sich die Sportverwaltung Mönchengladbach daher entschlossen, beim Bau neuer Anlagen ab sofort Kork-/ anstatt Gummigranulat als Füllstoff zu verwenden.

Plätze aus „kompostierbarem Kork-Kokosfaser-Gemisch“ gibt es nach Kenntnis der Stadtverwaltung nicht.

Aufgrund der aktuellen Diskussion um Mikroplastik wird derzeit überall nach alternativen Infillmaterialien gesucht. Diese sind aber in der Praxis noch nicht erprobt und es liegen keine Langzeiterfahrungen vor.

„Besteht die Möglichkeit bestehende Plätze mit einem geschlossenen Bewässerungssystem und Verwehungsschutz aus zu statten?“

Die bestehenden Plätze mit einem neuen, geschlossenen Entwässerungssystem (ein „geschlossenes Bewässerungssystem“ ist der Stadtverwaltung nicht bekannt) nachzurüsten ist nicht möglich, da ein Teil der Entwässerungsanlage auch unterhalb des Kunststoffrasens liegt. Verschiedene Hersteller bieten derzeit neue Entwässerungssysteme mit Filterfunktion an, die aber erheblich kostspieliger sind als die derzeitigen Systeme.

Allerdings steht fest, dass auch bei der aktuellen Bauweise kaum Granulat in die Kanalisation/Versickerung gelangt. Die meisten Anlagen in Mönchengladbach besitzen einen Belag aus texturierter/gekräuselter Kunststofffaser, der das Infill gut „festhält“. Die Abläufe der vorhandenen Entwässerungsrinnen sind mit Fangkörben ausgestattet, die das Granulat auffangen. Die Kontrollschächte an den Ecken des Spielfeldes sind so konzipiert, dass sich das Granulat im unteren Bereich des Schachtes absetzt und dann aufgenommen/entsorgt werden kann.

In der Regel befinden sich um die Kunststoffrasenspielfelder befestigte Wege. Durch Wind ausgetragenes Granulat wir durch die vor Ort tätigen Platzwarte schnellstmöglich wieder auf den Platz zurückgeblasen bzw. gefegt. Aus diesem Grund ist ein Verwehungsschutz nicht erforderlich.

„Wie wird die Eignung der Alternativen bezüglich, Kostenaufwand, Nutzbarkeit, Pflegeaufwand und Umweltbilanz beurteilt?“

Kork ist als Inifll-Ersatz für Gummi-Granulat derzeit – gerechnet pro m2 – etwas günstiger als das bisher in MG verwendete EPDM-Granulat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der Preis aufgrund der erhöhten Nachfrage steigen wird. Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Kork ist auch abzuwarten, inwiefern zertifiziertes Kork-Granulat zukünftig verfügbar sein wird, denn Korkeichen benötigen etwa 10 Jahre, bis sie erneut geschält werden können. Ob die „Ökobilanz“ angesichts der ohnehin gefährdeten Korkeichenbestände insgesamt positiv ist, sei dahingestellt.

Da Kork leichter ist als Gummi, kann es bei Starkregen dazu kommen, dass das Granulat an die Ränder des Spielfeldes gespült wird. Das Material lässt sich dann jedoch wieder auf der Fläche verteilen. Hierzu können die Maschinen und Pflegegeräte verwendet werden, die auch bisher auf gummiverfüllten Kunststoffrasenplätzen zum Einsatz kommen; der Kauf von neuen Pflegemaschinen ist daher nicht erforderlich.

Zur Haltbarkeit und zum Austrag von Korkgranulat kann niemand genauere Aussagen treffen, da bisher noch die Langzeiterfahrungswerte fehlen.

„Wie beabsichtigt die Sportverwaltung einen erhöhten ökologisch verträglichen Anspruch zukünftig beim Sportstättenbau zu gewährleisten?“

Die Planung und der Bau von Sportstätten erfolgt – wie dem Fachausschuss bekannt ist – seit jeher nach dem neuesten Stand der Technik und unter Verwendung der aktuellen DIN-Normen und Richtlinien. Darüber hinaus wird vor jedem Umbau der Bedarf ermittelt, die sportfunktionalen Notwendigkeiten abgewogen und die Planung entsprechend angepasst. Neben den Spielfeldern prüft die Sportverwaltung auch, ob auf den Nebenflächen der Anlagen eine extensive Nutzung möglich und sinnvoll ist. So wurden z. B. in Hardt und Schelsen neben den Spielfeldern Wildblumenwiesen angelegt, die im Jahr maximal 1 – 2 mal gemäht werden müssen.

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