Fußgängerzone Hauptstraße Rheydt

Personen

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Süd: 17.02.2021

Beratungsgegenstand
Fußgängerzone Hauptstraße Rheydt

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Süd beschließt:

Die Verwaltung möge sicherstellen, dass die Durchfahrt der Hauptstraße aus Richtung Friedrich-Ebert-Straße, Harmonieplatz und Mühlenstraße/Wilhelm-Strater-Straße und das Parken in der Hauptstraße mit wirksamen Mitteln unterbunden werden.

Begründung:
Es ist zunehmender Durchfahrtsverkehr in der Hauptstraße sowie Parken innerhalb der Fußgängerzone zu verzeichnen. Dies verstößt nicht nur gegen die Straßenverkehrsordnung und die gegebenen erlaubten Zufahrtzeiten, sondern stellt auch für die Anwohner und Nutzer ein Ärgernis dar.

Die Bezirksvertretung schlägt dazu vor, die Hauptstraße an ein- oder zwei Stellen mithilfe von Pollern (z.B. an der Kreuzung Harmonieplatz) abzusperren und somit eine Durchfahrt zu verhindern. Somit ist eine Einfahrt für Anlieger oder Lieferanten gewährleistet. Die Ausfahrt erfolgt dann über die Gegenrichtung.

Ebenfalls möchte die Verwaltung die derzeitigen Regelungen hinsichtlich der Zeiten für die erlaubte Befahrung durch Anlieger und Lieferanten überprüfen und ggfs. anpassen.

Die Kosten sind aus dem laufenden Etat für die Straßenwegeerhaltung und Beschilderung zu entnehmen.

Horst Schnitzler, Fraktionsvorsitzender SPD BV Süd
Susanne Vehling-Feinendegen/Marcel Klotz, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen BV Süd
Peter König, Fraktionsvorsitzender der FDP BV Süd      

Aus der Niederschrift der Bezirksvertretung Süd:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Süd der Stadt Mönchengladbach beschließt:
Die Verwaltung möge sicherstellen, dass die Durchfahrt der Hauptstraße aus Richtung Friedrich-Ebert-Straße, Harmonieplatz und Mühlenstraße/Wilhelm-Strater-Straße und das Parken in der Hauptstraße mit wirksamen Mitteln unterbunden wird.

Der Antrag wurde in der Bezirksvertretung Süd mit diesen Änderungen beschlossen.

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