Frauenrechte sind Menschenrechte.

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. 

In Deutschland wird alle 45 min eine Frau durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Gewalttaten in engen sozialen Beziehungen sind keine Familienstreitigkeiten oder Beziehungskonflikte, sondern ein schwerwiegendes kriminelles Unrecht, für das der Gewalttäter zur Verantwortung gezogen werden muss. 

Gewalt gegen Frauen kann sich auch alltäglich in Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen äußern. Sie kann sexualisierte Formen von Gewalt wie Vergewaltigungen bedeuten oder zu körperlichen Verletzungen bis hin zu schweren Misshandlungen oder gar Tötungen führen. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, was sie alle eint: Wir dürfen nicht wegschauen, wenn sie ausgeübt wird. Wir alle sind als Gesellschaft gefragt. 

Was wir dagegen tun. 

Die Istanbul Konvention hat zum Ziel, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Als juristisches Instrument kann sie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhüten, verfolgen und beseitigen. Denn jede zehnte Frau in der Europäischen Union hat sexualisierte Gewalt erfahren. Seit 2018 ist die Istanbul Konvention auch in Deutschland in Kraft, um geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt durch konsequentes staatliches Handeln entgegenzutreten. Dazu gehört auch, dass die Umsetzung der Gewaltschutz- Maßnahmen von einer Berichterstattungsstelle überprüft werden, die unabhängig von der Regierung arbeiten kann. Diesen Monat wurde diese Berichterstattungsstelle jetzt endlich eingerichtet und beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt. Das ist ein guter und wichtiger Schritt! 

Alle Frauen verdienen Schutz! 

Auch ausländische Opfer von Gewalt müssen umfassend geschützt werden. Diese Selbstverständlichkeit haben die Grünen in der Bundesregierung nun endlich umgesetzt und die Vorbehalte gegen den Paragraphen 59, der dies in der Konvention regelt, zurückgezogen. Jetzt ist klar: die persönliche Situation der Opfer wird bei jeder aufenthaltsrechtlichen Prüfung berücksichtigt. Gut, dass die Konvention nun ohne Wenn und Aber umgesetzt wird. 

Seit Jahren setzen wir Grüne uns für eine Gesellschaft ein, in der alle Frauen ohne Angst vor Gewalt leben können – und jetzt in der Bundesregierung setzen wir endlich konkrete Schritte um! 

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