Förderung von Photovoltaikanlagen

Derzeit befindet sich eine Gesetzesänderung (EEG 2021), die bis zum Jahresende verabschiedet werden soll, zur Beratung im Deutschen Bundestag. Es ist noch nicht sicher, ob dies gelingt und ob das Gesetz rechtzeitig zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.

Viele Anlagenbetreiber sind daher verunsichert, wie sie sich verhalten sollen.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., die Verbraucherzentrale NRW, die Energieagentur NRW, das Bündnis Bürgerenergie e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. haben deshalb ein gemeinsames Hinweispapier für Betreiber von Ü20-Anlagen erarbeitet.

Hier finden Sie die Hinweise https://www.sfv.de/hinweis-fuer-betreiber-von-ue20-photovoltaikanlagen

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