Buchholzer Wald

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Anfrage von Martin Wirtz an die Verwaltung / Herr Spanier am 09.12.2020

Bezirksvertreter Martin Wirtz hat folgende Anfrage am 09.12.2020 an Herrn Spanier (Verwaltung) gestellt:

Welcher ökologischer Stellenwert wird dem Buchholzer Wald von der Verwaltung beigemessen?

Welche Maßnahmen wären zur Sicherung und Ausweitung der ökologischen Vielfalt ratsam bzw. möglich (z. B. die Ausweisung als Naturschutzgebiet)?

Welche Kosten wären mit einer solchen Maßnahme verbunden?

Welche Kosten wären mit einer solchen Maßnahme verbunden?

Wie wird der Verwaltungsaufwand für eine solche Maßnahme abgebildet?

Wäre eine Ausweitung zum Naturschutzgebiet auch vor dem Hintergrund möglich, dass der Wald an einigen Stellen forstwirtschaftlich genutzt wird?

Die Stadt hat in den letzten Jahren vermehrt Parzellen auf- bzw. zurückgekauft. Hierfür hätte ich gern den Grund erfahren.

Antwort der Verwaltung vom 04.12.2020

Sehr geehrter Herr Wirtz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hier die  Beantwortung Ihrer Fragen:

Frage 1: Welcher ökologische Stellenwert wird dem Buchholzer Wald von der Verwaltung beigemessen?

Antwort 1:
Die Untere Naturschutzbehörde im Fachbereich Umwelt misst dem Buchholzer Wald einen sehr hohen ökologischen Stellenwert zu. Dies resultiert aus seinem stellenweise „urwaldartigen“ Aufbau, der  einer Vielzahl auf diesen Lebensraum spezialisierten streng geschützten Vogelarten wie dem Schwarzspecht, dem Mittelspecht oder dem Sperber einen guten Lebensraum bietet. Der Buchholzer Wald ist Bestandteil des landesweiten Biotopverbundsystems und wird dort als Biotopsystem von besonderer Bedeutung aufgeführt. Zudem ist der Laubwaldkomplex des Buchholzer Waldes mit der Kennung BK-4804-004 im Biotopkataster des Landes gelistet.

Die Untere Naturschutzbehörde setzt seit vielen Jahren geplant und systematisch zahlreiche Maßnahmen im und am Buchholzer Wald um, mit denen die ökologische Wertigkeit des Gebietes zusätzlich gefördert wurde und wird. Ziel war und ist die Erhaltung bzw. naturschutzfachliche Aufwertung des Gebiets sowie die Ausweisung als Naturschutzgebiet. Zu nennen sind hier das Entschlammen vorhandener Wasserstellen zur Förderung von Amphibien, die Realisierung von Kompensationsflächen als Artenschutzmaßnahme für das Braune Langohr, der Grunderwerb aus naturschutzfachlicher Sicht zur Arrondierung städtischen Eigentums, die Zustimmung beim Verkauf von Parzellen mit Nutzungsauflagen, aber auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B. nicht standortgerechter Anpflanzungen und Vermüllungen.

Frage 2: Welche Maßnahmen wären zur Sicherung und Ausweitung der ökologischen Vielfalt ratsam bzw. möglich (z.B. die Ausweisung als Naturschutzgebiet)?

Antwort 2: Derzeit läuft das Verfahren zur 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Mönchengladbach. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, den Schutzstatus des Buchholzer Waldes von momentan Landschaftsschutzgebiet auf Naturschutzgebiet zu erhöhen. Die Beteiligung der politischen Gremien bei der Landschaftsplanänderung ist voraussichtlich für das 1. Quartal 2021 vorgesehen. In diesem Beratungszyklus werden auch die vier Bezirksvertretungen beteiligt. Bereits vor etwa 2 Jahren hat die Untere Naturschutzbehörde in den städtischen Gremien ihre Absicht bekundet, den Buchholzer Wald als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Frage 3: Welche Kosten wären mit einer solchen Maßnahme verbunden?

Antwort 3:
Die Kosten nur für den Verwaltungsakt der Unterschutzstellung des Buchholzer Waldes als NSG lassen sich nicht genau beziffern, da diese im Zusammenhang mit der vom Land geförderten 3. LP-Änderung steht. Die Planungskosten für die 3. Änderung des Landschaftsplanes liegen bei ca. 92.000 €, von denen die Stadt Mönchengladbach 20% trägt. Hinzu kommen noch die Personalkosten für die Kollegin, die das LP-Änderungsverfahren begleitet. Hinzu kommt die Vielzahl der Kosten, die in den vergangenen Jahren für die Pflege und Aufwertung angefallen und die unter 1 und 6 aufgeführt sind. Auch die in der Zukunft anfallenden Pflegekosten wären einzurechnen.

Frage 4: Wie wird der Verwaltungsaufwand für eine solche Maßnahme abgebildet?

Antwort 4:
Wie unter Punkt 3 dargelegt, wird die 3. LP-Änderung vollständig von einer Kollegin begleitet. Hinzu kommen selbstverständlich zahlreiche verwaltungsinterne und externe Besprechungs- und Abstimmungstermine, bei denen Personalkostenanteile auch anderer Kolleginnen und Kollegen als interne Leistungen hinzuzurechnen sind.

Frage 5: Wäre eine Ausweitung zum Naturschutzgebiet auch vor dem Hintergrund möglich, dass der Wald an einigen Stellen forstwirtschaftlich genutzt wird?

Antwort 5: Es ist beabsichtigt im Kapitel 4.3 des zukünftigen Textteiles der 3. LP-Änderung die forstliche Endnutzung in den jeweiligen Naturschutzgebieten zu regeln. Für das NSG Buchholzer Wald soll demnach die Regelung gelten, dass die Endnutzung von Waldbeständen mit heimischen und standortgerechten Bäumen auf 0,5 ha und bei Beständen aus nicht bodenständigen Bäumen auf 1 ha im Jahr begrenzt wird. Eine Nutzung der vorhandenen Waldbestände wird somit auch zukünftig möglich sein, jedoch – und das ist neu – begrenzt durch eine maximale Nutzungsgröße.

Frage 6: Die Stadt hat in den letzten Jahren vermehrt Parzellen auf- bzw. zurückgekauft. Hierfür hätte ich gerne den Grund erfahren.

Antwort 6: Die Stadt Mönchengladbach besitzt einige Grundstücke im Buchholzer Wald. Dieser Flächenankauf wurde unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten strategisch und langfristig vorgenommen, da der Wald aus einer Vielzahl kleinparzellierter Grundstücke bestand. Ziel des Flächenankaufs und des Flächentausches ist die Zusammenlegung und Arrondierung städtischer Waldflächen um diese entsprechend den Vorgaben des Landschaftsplanes zu pflegen und zu entwickeln und die Flächen langfristig zu erhalten und nicht waldbaulich zu nutzen.

Sehr geehrter Herr Wirtz, ich hoffe, Ihre Fragen vollständig und nachvollziehbar beantwortet zu haben und Ihnen verdeutlicht zu haben, dass der Buchholzer Wald schon seit Jahren einen Schwerpunkt in der naturschutzfachlichen Arbeit der Unteren Naturschutzbehörde bildet, was sich letztlich in der Erhöhung seiner ökologischen Bedeutung widerspiegelt.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Weinthal, Fachbereichsleiterin Stadt Mönchengladbach Dezernat Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt




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