Anfrage von Reinhold Giesen in der Bezirksvertretung West am 12.01.2021
Ich beziehe mich mit meiner Anfrage auf ein hinter liegendes Grundstück in Höhe der Berger Dorfstraße 119, auf dem über Jahre ein illegaler Müllplatz in einem sehr großen Ausmaß entstanden ist.
Gleichzeitig hat sich aus diesem Grundstück heraus ein Wildwuchs entwickelt, der den angrenzenden Wirtschaftsweg, der früher durch die Landwirtschaft genutzt wurde, inzwischen nicht mehr passierbar gemacht hat.
Das betroffene Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet und es stellt sich die Frage, ob die heutige Nutzung dem dort ausgewiesenen Schutzcharakter entspricht.
Die Palette der dort vorzufindenden Dinge reicht von mehreren abgemeldeten LKW –teilweise mit Hydraulikgeräteaufbauten, mehrere Kompressoren und Kühlschränke. Die Liste reicht weiter über Dämmstoffe in unterschiedlicher Art und Menge, alte Möbel, ausgebaute Fenster, Altreifen und diverse Abbruchmaterialien in erheblichem Umfang. Selbst eine Montagegrube für PKW/LKW wurde dort eingerichtet.
Dies alles ist im Dickicht versteckt und von außen fast nicht einsehbar.
Die Situation war bereits im Jahre 2017 Gegenstand einer Anfrage und nachdem was dort abgelagert ist, besteht dieser Zustand schon einige Jahre davor.
In einer Antwort zur vermeintlichen Klärung der Situation wurden allerdings damals nur die Zuständigkeiten zwischen Umweltamt, Ordnungsamt und mag`s hin und her geschoben.
Am Ende hieß es, dass der Eigentümer nicht zu ermitteln sei und die Angelegenheit verlief im Sande.
Ende November wurde ich allerdings von den unmittelbaren Nachbarn dieses Grundstücks darüber informiert, dass sich der Eigentümer sehr wohl des Öfteren hier aufhält.
Weiter wurde mir berichtet, dass er wohl z. Zt. damit beschäftigt ist teilweise die Müll- und Schuttberge mit Erde abzudecken. Hier scheint also Gefahr im Verzuge zu sein.
Nachdem sich viele Bürger*Innen in Mönchengladbach um eine saubere Stadt kümmern, werden hier die Zuständigkeiten der Verwaltung nicht ausgeschöpft. Denn für die Beseitigung dieses wilden Müllplatzes wird nicht gesorgt.
Ich bitte die Verwaltung um eine Auskunft darüber,
- ob zukünftig die Aspekte des Landschaftsschutzes berücksichtigt werden,
- ob die privaten Interessen des Grundstückeigentümers weiterhin, zu Lasten der Allgemeinheit, in den Vordergrund gestellt werden und
- ob, wann und welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden, den illegalen Müllplatz zu beseitigen.
Antwort der Verwaltung am 26.01.2021
Sehr geehrter Herr Giesen,
in der Sitzung der Bezirksvertretung West am 12.01.2021 haben Sie sich über den Stand des ordnungsbehördlichen Vorgehens zur Beseitigung der diversen Ablagerungen auf einer Fläche hinter dem Grundstück Berger Dorfstraße 119 im Landschaftsschutzgebiet L11 – Niersaue Wickrath erkundigt.
Wie Sie der Antwortmail von Herrn Esser vom 17.10.2017 entnehmen konnten, gab es von Seiten der Stadt Mönchengladbach das Bestreben, das betreffende Grundstück durch die EWMG erwerben zu lassen, da ein ordnungsbehördliches Vorgehen gegen den Eigentümer des Grundstücks, trotz Beteiligung der Polizei, des Ordnungsamtes, der mag und des Fachbereichs Umwelt zuvor nicht erfolgreich war. Trotz wiederholter Vorsprache der EWMG beim Grundstückseigentümer zeigt dieser kein Interesse sein Grundstück an die EWMG zu veräußern.
Eine erneute Verfolgung des komplexen und ordnungsbehördlich zeitaufwändig zu betreibenden Verfahrens war seitens der Unteren Naturschutzbehörde zwischenzeitlich nicht möglich, da die hierfür erforderliche Stelle zeitweise nicht besetzt war, Rückstände aufzuarbeiten sind, und der UNB für die Betreibung solcher Verfahren lediglich 40% einer halben Stelle zugestanden werden. Dennoch wurde das Verfahren zu Lasten der Ahndung zahlreicher anderer Fälle mittels einer Beweissicherung wieder aufgenommen.
Im Rahmen Ihrer Anfrage bitten Sie die Verwaltung um Auskunft darüber:
1. Ob zukünftig die Aspekte des Landschaftsschutzes berücksichtigt werden,
2. ob die privaten Interessen des Grundstückseigentümers weiterhin zu Lasten der Allgemeinheit in den Vordergrund gestellt werden und
3. ob, wann und welche Maßnahmen jetzt ergriffen werden, den illegalen Müllplatz zu beseitigen.
Zu 1:
Die Aspekte des Landschaftsschutzes werden zukünftig berücksichtigt. Die betreffende Fläche liegt derzeit im festgesetzten Landschaftsschutzgebiete L11 – Niersaue Wickrath und soll auch nach der derzeit laufenden 3. Änderung des Landschaftsplanes Teil des Landschaftsschutzgebietes bleiben.
Zu 2:
Die Aussage, die Verwaltung würde die privaten Interessen des Grundstückseigentümers zu Lasten der Allgemeinheit in den Vordergrund stellen, wird von der Unteren Naturschutzbehörde entschieden zurückgewiesen und als Unterstellung gewertet. Weder hat es eine solche Bevorzugung privater Interessen durch die Verwaltung in der Vergangenheit gegeben, noch wird es diese zukünftig geben.
Zu 3:
Die Untere Naturschutzbehörde hat sich vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation gemacht und gleich die ermittelten Verstöße mit den vorliegenden Daten ab um festzustellen, ob und welche Änderungen sich ggf. ergeben haben. Dies wird in das ordnungsbehördliche Verfahren einfließen.
Das ordnungsbehördliche Verfahren, das mit der Anhörung des Eigentümers beginnt und dann in einer Ordnungsverfügung mündet, hat Fristen zu beachten. Zudem sind Klagemöglichkeiten gegeben, die auf eine Umsetzung der Ordnungsverfügung aufschiebende Wirkung haben, sodass der Zeitrahmendes Verfahrensabschlusses zurzeit noch fraglich ist. Selbstverständlich ist nach wie vor erklärtes Ziel des Verwaltungshandelns, dass der Handlungsstörer die ehemalige Wiesenfläche mit altem Obstbaumbestand von allem Unrat und störenden Anlagen befreit und den ordnungsgemäßen Zustand wiederherstellt.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter