Anfrage von Susanne Vehling-Feinendegen in der Bezirksvertretung Süd am 02.03.2023
In der Straße „Neukrapohl“ ist aufgrund unsachgemäßer Aushebung einer Baustelle ein Nebengebäude beschädigt worden, so dass dort nun Einsturzgefahr besteht.
Ist es richtig, dass keine der anderen benachbarten Häuser, auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite, bislang auf Schäden untersucht worden sind?
Ist es weiterhin richtig, dass die Anwohner in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens nicht direkt/persönlich über die Situation und deren Folgen unterrichtet wurden?
Falls ja, welche Maßnahmen ergreift die Bauordnung, damit die betroffenen Nachbarn über die Situation und weiteren Schritte bzw. die Fortsetzung der Baumaßnahme direkt und nicht aus der Zeitung informiert werden?
Antwort der Verwaltung vom 24.04.2023
Sehr geehrte Frau Vehling-Feinendegen,
in der Bezirksvertretung Süd stellten Sie folgende Anfrage:
In der Straße „Neukrapohl“ ist aufgrund unsachgemäßer Aushebung einer Baustelle ein Nebengebäude beschädigt worden, so dass dort nun Einsturzgefahr besteht.
Ist es richtig, dass keine der anderen benachbarten Häuser, auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite, bislang auf Schäden untersucht worden sind?
Ist es weiterhin richtig, dass die Anwohner in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens nicht direkt/persönlich über die Situation und deren Folgen unterrichtet wurden?
Falls ja, welche Maßnahmen ergreift die Bauordnung, damit die betroffenen Nachbarn über die Situation und weiteren Schritte bzw. die Fortsetzung der Baumaßnahme direkt und nicht aus der Zeitung informiert werden?
Im Zuge der Neubaumaßnahme Neukrapohl 10/12 wurden Unterfangungsarbeiten am Haus Nr. 4 nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Dies führte zu einer deutlichen Rissbildung in der angrenzenden Fassade. Die Standsicherheit des Gebäudes konnte durch den betreuenden Statiker nicht bestätigt werden. Daraufhin wurde die Nutzung des Gebäudes untersagt und die Absperrung des Gefahrenbereiches angeordnet.
Für den Aushub der Baugrube wurde straßenseitig ein Trägerbohlverbau errichtet, dies ist ein übliches Verfahren zur Sicherung von Baugruben. Für den Verbau liegt dem Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz eine geprüfte Statik vor.
Die Stilllegung der Baustelle und die weiteren ordnungsbehördlichen Maßnahmen sind aufgrund der fehlerhaften Unterfangungsarbeiten erfolgt und nicht wegen fehlerhaften Aushubarbeiten.
Verbau und Baugrube sind augenscheinlich ordnungsgemäß errichtet. Die Straßenbreite beträgt hier mehr als 7,00 m, die Anforderungen der DIN 4123 an Abstände bei Ausschachtungen sind eingehalten, zudem erfolgt die Sicherung durch den Verbau:
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude schließen auch bei sorgfältiger Planung und Ausführung geringfügige Verformungen der bestehenden Gebäude je nach Zustand und Bauweise im Allgemeinen nicht aus (DIN 4123).
Der zu untersuchende Gefahrenbereich beschränkt somit sich auf beiden, direkt angrenzenden und ausschließlich betroffenen Gebäude Nr.4 und Nr. 18.
Es besteht somit keine Notwendigkeit für eine Untersuchung der Gebäude auf der anderen Straßenseite. Für diese Gebäude gibt es keine Anzeichen für eine Einsturzgefahr durch die baulichen Maßnahmen.
Auskünfte können Anwohnern, die außerhalb des objektiven Gefahrenbereiches wohnen, nicht erteilt werden. Es wird vom Fachbereich 63 der Vorgang in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Süd erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr.-Ing. Gregor Bonin
Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter