Barrierefreiheit für das Rathaus Giesenkirchen

Personen


Ergänzungsantrag/Tischvorlage
Hauptausschuss: 15.09.2016
Rat: 21.09.2016

Beratungsgegenstand
Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 1805/IX: Zukunft des Ratshauses Giesenkirchen

Beschlussentwurf
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt die folgenden Ergänzungen zur Vorlage Nr. 1805/IX: Zukunft des Ratshauses Giesenkirchen:

zu 2: Die Übertragung ist gebunden an die Verpflichtung, einen Umbau dahingehend vorzunehmen:

a. den Betrieb der Bezirksverwaltung, des Bürgerservices und der Polizei im Erdgeschoss zu erhalten

b. das 1. OG zur Nutzung für die Erna-Borgs-Begegnungsstätte auf der Basis eines mit dem Heimatverein Giesenkirchen zu schließenden Mietvertrages für diesen und für weitere Vereinigungen barrierefrei herzurichten. Der derzeitige Sitzungssaal soll dabei auch weiterhin für Veranstaltungen des Stadtbezirkes kostenfrei nutzbar bleiben.

Barrierefrei bedeutet hier:

1. mindestens die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im 1. OG barrierefrei im Sinn Behindertengleichstellungsgesetz NRW herzurichten, indem entweder ein Aufzug oder ein Treppenplattformlift eingebaut wird

2. im Erdgeschoss vorhandene Toilettenanlagen so umzubauen, dass eine rollstuhlgerechte Toilette nach DIN 18040 und anderer einschlägiger Normen entsteht

3. die rollstuhlgerechte Toilette in den Öffnungszeiten der Bezirksverwaltung, des Bürgerservices und der Polizei und der Begegnungsstätte öffentlich nutzbar ist

c. die Räume im Dachgeschoss zu Wohnraum umzubauen

3. Vor Vollzug der Übertragung des Objektes an die Kreisbau AG ist von dieser ein planerisches Konzept für die barrierefreie Herrichtung des Rathauses vorzulegen.

Begründung:
Barrierefreiheit heißt u.a. im §4 des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, ergänzt und geändert durch das Inklusionsstärkungsgesetz NRW, dass Räumlichkeiten, Medien oder Einrichtungen so angelegt sind, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Einschränkung benutzt werden können und dass sie ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Da die Nutzung des Erdgeschosses der Bezirksverwaltung, des Bürgerservices und der Polizei vorbehalten ist, ist dem Antrag zu entnehmen, dass die Begegnungsstätte im 1. Obergeschoss angesiedelt werden soll.

Gegenüber dem bisherigen Standort der Begegnungsstätte an der Konstantinstraße 76, die zwar auch nur über 5 Stufen erreichbar ist, stellt die Unterbringung der Begegnungsstätte ohne Aufzug oder Treppenplattformlift im Rathaus Giesenkirchen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen/-behinderungen eine erhebliche Verschlechterung dar.Im Zuge des Umbaus des Konstantinplatzes wurde die öffentliche Toilette ersatzlos entfernt. Seitdem haben Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im weitesten Sinne keine Möglichkeit mehr ihren entsprechenden Bedürfnissen nachzugehen.Durch den Einbau einer rollstuhlgerechten Behindertentoilette im Zuge der barrierefreien Herrichtung des Rathauses Giesenkirchen soll dieser Mangel behoben werden.

Mönchengladbach, 15.09.2016

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen                                                               

Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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