Anleinpflicht für Hunde im Waldgebiet Haus Horst/Hoppbruch

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Ost: 19.03.2024

Beratungsgegenstand
Anleinpflicht für Hunde im Waldgebiet Haus Horst/Hoppbruch

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Ost beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die geltende Rechtslage zur Anleinpflicht von Hunden im Waldgebiet Haus Horst/Leppershütte/Hoppbruch deutlich genug ausgewiesen ist und ob sie von den Hundehaltern eingehalten wird. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einer der nächsten Sitzungen der BV Ost vorgestellt.

Begründung:
Haus Horst und die angrenzenden Waldgebiete des Hoppbruchs sind ein beliebter Treffpunkt für Hundebesitzer. Die Gebiete sind alle ausgewiesene Landschaftsschutz- oder sogar Naturschutzgebiete mit besonders hohem Schutzsstatus. Nach Berichten von Bürgern kommt es in den Waldgebieten und Parkanlagen immer wieder zu massiven Verstößen gegen die in der Straßen- und Anlagenverordnung vorgeschriebene Anleinpflicht: „Auf Straßen und in Anlagen (…) sind Tiere, insbesondere Hunde, an der Leine zu führen. In Anlagen dürfen Tiere darüber hinaus nur über die Wege geführt werden.“ (§ 6/1).

Die meisten Hundebesitzer lassen ihre Hunde jedoch komplett freilaufen, auch auf den dazwischen liegenden Wiesen und Weiden. Es wurde mehrfach von Spaziergängern beobachtet, dass Hunde Hasen, Kaninchen oder Rehen auf offener Fläche hinterherjagen oder in den Wald hineinspurten und von den Haltern nicht zurückgeholt werden. Hoch- und Niederwild sowie Vögel, Reptilien und Amphibien werden so in ihren Habitaten und Brutgebieten empfindlich gestört, z.T. vermutlich sogar verletzt oder getötet. Dies zeigt auch ein an mehreren Stellen um Haus Horst aushängendes Bild eines getöteten Rehs.

Als Spaziergänger trifft man nach Zeugenaussagen auch regelmäßig auf freilaufende Hunde in größeren Gruppen. Zeugen berichten, dass Hundehalter oft gar nicht oder nicht ausreichend schnell genug auf näherkommende Spaziergänger reagieren und ihre Hunde bei Fuß rufen, sodass man sich den Weg durch die Hundegruppe bahnen muss. Daneben kommt es laut Spaziergängern immer wieder zu unschönen Begegnungen, wenn Hunde auf sie zulaufen, die nicht zurückgerufen werden oder z. T. auch offenbar nicht unter Kontrolle der Halter sind. Auf diese Verstöße angesprochen, reagieren Halter meist mit wenig Einsicht, zum Teil sogar Empörung. Diese Beispiele machen deutlich, dass sich die Situation der freilaufenden Hunde im Naturschutzgebiet so etabliert hat, dass das Bewusstsein für die Anleinpflicht bei den meisten Haltern nicht gegeben ist. Es gibt beim neu aufgestellten Waldlehrpfad einen einzigen Hinweis bei den „Waldregeln“, der um das Anleinen mehr bittet als es mit Verweis auf die Gesetzeslage zu fordern.

Mönchengladbach, 06.03.2024

Imke Schubert, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen BV Ost
Bettina Partmann, Fraktionsvorsitzende SPD BV Ost
Martin Alke, Sprecher FDP BV Ost

Dieser Antrag wurde in der Bezirksvertretung Ost mit Stimmenmehrheit beschlossen.

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