Abschluss einer Vereinbarung mit der AWO-Familienservice GmbH über die soziale Betreuung von Flüchtlingen

Personen

Tischvorlage/Antrag zur Beratungsvorlage Nr. 596/IX (TOP 9)
Rat: 25.02.2015

Beratungsgegenstand
Abschluss einer Vereinbarung über die soziale Betreuung von Flüchtlingen in Mönchengladbach

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen:

1. Es wird unverzüglich eine Koordinationsstelle für Flüchtlinge in Mönchengladbach eingerichtet. Die erforderlichen Mittel für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit werden aus dem Haushalt 2015 ff. zur Verfügung gestellt.

2. Es werden kurzfristig Leistungsverträge mit Trägern, die in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände Mönchengladbach zusammengeschlossen sind bzw. durch diese  vertreten werden, für die Wahrnehmung der Aufgabe „Sozialarbeit für die Betreuung von Flüchtlingen in Mönchengladbach in freier Trägerschaft“ ausgehandelt. In der Vertragslaufzeit vom 15. März 2015 bis zum 28. Februar 2016 werden für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit 200.000 € zur Verfügung gestellt.

Bei der Vereinbarung der Leistungsverträge sind vorrangig solche Träger standort-bezogen zu berücksichtigen, die derzeit bereits im angeführten Bereich der Arbeit mit Flüchtlingen in Mönchengladbach nachweislich eine qualifizierte Arbeit leisten bzw. geleistet haben. Hierbei sind ausschließlich sozialversicherungspflichtige Kräfte zu beschäftigen; eine Beschäftigung von Honorarkräften ist nicht vorgesehen. Die Leistungsverträge werden für die Laufzeit vom 15. März 2015 bis zum 28. Februar 2016 abgeschlossen.

3. Neben der Betreuung der Flüchtlinge soll in die oben angeführte Tätigkeit zur Unterstützung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auch die Aufgabe mit einbezogen werden, Menschen mit Migrationshintergrund, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, gemeinsam mit dem Jobcenter zu gewinnen. Für deren Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen öffentlicher Beschäftigung werden weitere 50.000 € zur Verfügung gestellt, die als Komplementärmittel zur Abdeckung der durch das Jobcenter Mönchengladbach nicht abgedeckten Kosten verwendet werden.

4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Leistungsverträge mit den für die Aufgabe geeigneten freien Trägern im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung abzuschließen.

5. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren sowie der Integrationsrat der Stadt Mönchengladbach sind regelmäßig über den Fortgang des Projektes zu  informieren.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Mönchengladbach, den 25.02.2015

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:
Ratsherr Sasserath bittet Oberbürgermeister Reiners um getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte des Antrages der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Oberbürgermeister Reiners lässt zuerst über die einzelnen Punkte des Antrages der Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

1. Es wird unverzüglich eine Koordinationsstelle für Flüchtlinge in Mönchengladbach eingerichtet. Die erforderlichen Mittel für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit werden aus dem Haushalt 2015 ff. zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis zu 1.: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Enthaltungen: 1)

2. Es werden kurzfristig Leistungsverträge mit Trägern, die in der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände Mönchengladbach zusammengeschlossen sind bzw. durch diese vertreten werden, für die Wahrnehmung der Aufgabe „Sozialarbeit für die Betreuung von Flüchtlingen in Mönchengladbach in freier Trägerschaft“ ausgehandelt. In der Vertragslaufzeit vom 15. März 2015 bis zum 28. Februar 2016 werden für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit 200.000 € zur Verfügung gestellt.

Bei der Vereinbarung der Leistungsverträge sind vorrangig solche Träger standort-bezogen zu berücksichtigen, die derzeit bereits im angeführten Bereich der Arbeit mit Flüchtlingen in Mönchengladbach nachweislich eine qualifizierte Arbeit leisten bzw. geleistet haben. Hierbei sind ausschließlich sozialversicherungspflichtige Kräfte zu beschäftigen; eine Beschäftigung von Honorarkräften ist nicht vorgesehen. Die Leistungsverträge werden für die Laufzeit vom 15. März 2015 bis zum 28. Februar 2016 abgeschlossen.

Abstimmungsergebnis zu 2.: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Enthaltungen: 1)

3. Neben der Betreuung der Flüchtlinge soll in die oben angeführte Tätigkeit zur Unterstützung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auch die Aufgabe mit einbezogen werden, Menschen mit Migrationshintergrund, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, gemeinsam mit dem Jobcenter zu gewinnen. Für deren Beschäftigung auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen öffentlicher Beschäftigung werden weitere 50.000 € zur Verfügung gestellt, die als Komplementärmittel zur Abdeckung der durch das Jobcenter Mönchengladbach nicht abgedeckten Kosten verwendet werden.

Abstimmungsergebnis zu 3.: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Enthaltungen: 1)

4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Leistungsverträge mit den für die Aufgabe geeigneten freien Trägern im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung abzuschließen.

Oberbürgermeister Reiners erklärt, dass er zu Punkt 4 nicht mehr abstimmen lassen müsse, da sich diese Abstimmung durch die bisherigen Abstimmungsergebnisse erledigt habe.

5. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren sowie der Integrationsrat der Stadt Mönchengladbach sind regelmäßig über den Fortgang des Projektes zu informieren.

Abstimmungsergebnis zu 5.: Einstimmiger Beschluss

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