Ablehnung einer Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf

Personen

Gemeinsamer Fraktionsantrag

Rat: 17.06.2020                 

Beratungsgegenstand

Ablehnung einer Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt: Die entschiedene Ablehnung der vom Flughafen Düsseldorf beantragten Kapazitäts­erweiterung wird erneut bekräftigt. Zugleich wird die Verwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit den andern betroffenen Kommunen im Umland des Düsseldorfer Flughafens alle politischen und rechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung der durch diesen Antrag begehrten Kapazitätserweiterung zu ergreifen.  

Begründung:

Am 27. Februar 2015 hat der Flughafen Düsseldorf den Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung seiner Betriebsgenehmigung beim NRW-Verkehrsministerium eingereicht. Der Antrag sieht eine Erhöhung der planbaren Flugbewegungen von 47 auf 60 pro Stunde in den Zweibahnstunden vor. Mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger – davon über 4000 aus Mönchengladbach – haben Einwendungen dagegen vorgebracht. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat zuletzt im Juni 2016 auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit breiter Mehrheit seine Ablehnung dieser Erweiterungspläne bekundet. Da der Bedarf auch nach Auffassung des Verkehrsministeriums nicht hinreichend begründet war, hat der Flughafenbetreiber inzwischen neue Gutachten vorgelegt. Die ergänzenden und geänderten Unterlagen zum Planfeststellungsantrag des Flughafens Düsseldorf befanden sich bis einschließlich 12.06.2020 in der Offenlegung. Aufgrund der Corona-Pandemie bestehen allerdings Einschränkungen bei deren Möglichkeiten zur Einsichtnahme.

Ob tatsächlich Bedarf für mehr Flugbewegungen besteht, ist angesichts der tiefgreifenden weltweiten Einbrüche des Luftverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht absehbar. Das Prognosegutachten des Flughafens zu den Flugbewegungen im Jahr 2030 stammt vom Januar 2020, also vor dem Ausbruch der Pandemie, und ist somit überholt. Selbst diese Prognose geht nur noch von 128.000 Flugbewegungen in den verkehrsreichsten Monaten im Jahre 2030 aus, ein Wert, der nur etwa fünf Prozent über den aktuellen Werten liegt und sich im Rahmen der bisherigen Genehmigung (131.000 Flugbewegungen) befindet. Es ist nicht ersichtlich, warum der Flughafen deshalb 160.000 Flugbewegungen beantragt. Bei 60 Flugbewegungen pro Stunde sind weitere Verspätungen insbesondere am Abend bzw. in der Nacht zu befürchten. Wegen allen dieser Gründe ist der Antrag des Flughafens abzulehnen. Die antragstellenden Fraktionen greifen mit diesem Antrag eine Initiative der „BI gegen Fluglärm MG-Ost“ auf.

Mönchengladbach, den 05.06.2020   

Karl Sasserath, Vorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Torben Schultz, Vorsitzender der Ratsfraktion Die Linke  

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