Atomkraftwerk Tihange: Bericht zum Sachstand der Klage der Städteregion Aachen

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Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister am 12.06.2017

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,

aktuellen Presseberichten zufolge hat die belgische Atomaufsichtsbehörde FANC 70 neue Risse im Atommeiler Tihange 2 aufgezeichnet, die vorher nicht bekannt waren. Die FANC hatte nach den Untersuchungen das Wiederanfahren des Meilers erlaubt. Die grüne Fraktion geht davon aus, dass Sie die Berichte kennen. Der Atommeiler Tihange befindet sich nur gute 100 Kilometer von Mönchengladbach entfernt. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es sehr, dass nicht nur die CDU- und SPD-Bürgermeister aus der Region, sondern auch Sie sich im Juni gemeinsam mit uns in die geplante Anti-Tihange-Menschenkette einreihen wollen.

Nun hatten bekanntlich Vertreter der Städteregion Aachen wegen des Pannenreaktors am 22.12.2016 mit den Städten Wiltz und Maastricht sowie dem Land Rheinland-Pfalz und zwei Unternehmen eine weitere Klage gegen Tihange eingereicht. Darin wurde die überfällige Stilllegung des Meilers gefordert. Für die Städteregion war dies bereits der zweite juristische Einwand in der Angelegenheit, nachdem schon vor dem obersten belgischen Verwaltungsgericht gegen die Wiederinbetriebnahme von Tihange 2 im Dezember 2015 geklagt worden war.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, vor dem Hintergrund des Dargestellten bitten wir Sie, den Fraktionen des Rates in dessen nächster Sitzung einen Bericht zu geben über den aktuellen Sachstand bezüglich der Klage der Städteregion.

Vielen Dank vorab für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen Mönchengladbach

Antwort der Verwaltung vom 28.06.2017

Ihre Anfrage vom 12.07.2017 zum Atomkraftwerk Tihange: Bericht zum Sachstand der Klage der Städteregion Aachen

Sehr geehrter Herr Sasserath,

nach Rücksprache mit der Städteregion Aachen stellt sich der Sachstand derzeit wie folgt dar:

Bei der Klage vor dem belgischen Staatsrat (eingereicht 02/2016) geht man davon aus, in diesem Jahr eine erste materielle Einschätzung des Gerichtes zum weiteren Verfahrensgang zu erhalten.

Bei der Klage vor dem Gericht erster Instanz in Brüssel (eingereicht 12/2016) wurde vom Gericht mitgeteilt, dass ein erster Termin für eine mündliche Verhandlung (Anhörung) für November 2018 anberaumt ist.

Zwischenzeitlich sind die Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz beiden Klagen beigetreten.

Neben den Klagen gibt es allerdings weitergehende Bemühungen, dass Thema auf nationaler Ebene weiter nach vorne zu bringen. So hat es bereits einen Termin mit dem seinerzeitigen EU-Parlamentspräsidenten Schulz gegeben, auf dessen Initiative die Thematik in verschiedenen Ausschüssen behandelt wird. Darüber hinaus gab es einen Termin mit dem zuständigen EU-Kommissar Canete, weitere Gespräche dazu finden am 30.06.2017 in Luxemburg mit leidenden Mitarbeitern des Kommissars statt.

Nach einem ersten Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesumweltministerium ersucht Städteregionsrat Etschenberg derzeit ein weiteres Gespräch unter Beteiligung von Ministerin Hendricks.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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