Nutzung des Schulhofs der alten Schule Wanlo

Personen

Anfrage von Karl Sasserath im Hauptausschuss am 19.03.2019

Nutzung des Schulhofs der alten Schule Wanlo

Die Initiative „Alle Dörfer bleiben – Rheinland“, der Verein Bürger-Aktion Umweltschutz Mönchengladbach „Baum“, sowie die Ortsverbände von NABU und BUND Mönchengladbach haben sich gestern in einem Offenen Brief an den Oberbürgermeister und den Planungsdezernenten gewandt vor dem Hintergrund einer Anfrage zur Nutzung des Schulhofs der alten Schule in Wanlo und der darauf befindlichen Toilettenanlage während des Sternmarschs am 23.03.2019. Das Ansinnen, schreiben die Unterzeichner des Briefes, sei von der Verwaltung der Stadt Mönchengladbach abgelehnt worden.

Vor diesem Hintergrund meine Fragen:

1.       Ist die im Brief gemachte Aussage zutreffend, dass es sich um ein Versehen des Sportamts handelte, als 2018 eine Informationsveranstaltung zum Thema Braunkohle beim „Run for Future“ in der angemieteten Mehrzweckhalle Wanlo untersagt wurde?

2.       Aus welchem Gründen hat die Stadtverwaltung das jetzige Ansinnen zum Sternmarsch abgelehnt? Handelt es sich hierbei wiederum um ein Versehen der Stadtverwaltung?

3.       Trifft der im Brief geäußerte Vorwurf zu, die Stadt Mönchengladbach habe zum wiederholten Male versucht, Demonstrationen gegen den Braunkohletagebau der RWE zu unterbinden, indem sie den Bürger*innen die Nutzung öffentlicher Flächen versagt?

Antwort der Verwaltung vom 02.04.2019

Sehr geehrter Herr Sasserath,

von der Mehrzweckhalle Wanlo und dem Ihnen bekannten Vorgang aus dem Sommer 2019 (Schreiben vom 17.07.2018) ist die alte Schule zu unterscheiden. Während die Halle bis auf weiteres durch die Stadtverwaltung bewirtschaftet wird, befindet sich die alte Schule in der Obhut der EWMG. Hinsichtlich Ihrer Fragen darf ich auf das beigefügte Schreiben der EWMG verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

Schreiben der EWMG vom 22.03.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf den offenen Brief an den Oberbürgermeister vom 18. März 2019, der die EWMG als Vermieter gebeten hat, Ihnen zu antworten.

Die Nutzung der ehemaligen Dorfschule in Wanlo ist eines der Ergebnisse des sogenannten DIEK-Prozesses, der seit2013 nach einer Reihe von Planungsspaziergängen, Dorftreffs und Planungswerkstätten im Juli 2015 zu einer ersten Dokumentation einer Vielzahl von Ideen geführt hat. Darauf aufbauend wurde durch die Stadt Mönchengladbach im Jahr 2016 die Förderung eines sogenannten Dorf-Innen-Entwicklungs-Konzeptes (DIEK) erwirkt, das als Basis einer integrierten Gesamtstrategie der Dorfinnenentwicklung Wanlos dienen soll. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung des DIEK-Prozesses entstand bei zahlreichen Bürgern der Wunsch, die leerstehende Grundschule mitten im Ortskern von Wanlo zu erhalten und eine generationsübergreifenden kulturellen und sozialen Dorfmittelpunkt für die Bewohner Wanlos zu schaffen, damit Wanlo auch in Zukunft für die junge Generation und Familien attraktiv bleibt.

Daher soll durch die zunächst zeitlich befristete Vermietung der Schule eine Umnutzung des Schulgebäudes sowie der Schulhoffläche zu einem gemeinsamen Dorfgemeinschaftshaus ermöglicht werden, um sie als Begegnungsort für die Bewohner Wanlos weiterzuentwickeln. Der Mieter des Schulgebäudes – der für die Schulnutzung eigens gegründete Verein Dorf Campus Wanlo e. V. – erarbeitet derzeit eine Benutzungsordnung und schafft parallel die bauordnungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen, um das ehemalige Schulgelände in der Folge für die Dorfgemeinschaft öffnen zu können. Eine Nutzung der Mietsache, die über den Charakter des Dorfgemeinschaftshauses hinausgehen würde, ist nicht beabsichtigt. Im Moment steht die Schule deshalb noch nicht, und schon gar nicht für eine anderweitige Nutzung als durch die Bewohner Wanlos, zur Verfügung.

Außerdem ist der Schulhof nach im vergangenen Jahr durchgeführten Abbrucharbeiten derzeit nicht in einem verkehrssicheren Zustand und steht daher für eine Nutzung generell nicht zur Verfügung.

Aus den vorgenannten Gründen war eine Nutzungsgenehmigung nicht möglich. Ich hoffe, Ihnen die Gründe ausreichend dargelegt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Schückhaus, Vorsitzender der Geschäftsführung

Rolf Theißen, Geschäftsbereichsleiter Planen und Bauen

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