Umstellung der Energielieferung der NEW AG auf erneuerbare Energien

Fraktionsantrag

Rat: 03.07.2019

Beratungsgegenstand

Umstellung der Energielieferung der NEW AG von Braunkohlebasis auf erneuerbare Energien

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Die aus dem Rat der Mönchengladbach entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat der NEW AG und die Gesellschafter der Stadt Mönchengladbach an der NEW AG setzen sich nach Möglichkeit mit den Vertretern der Stadt Viersen und den Vertretern der Arbeitnehmer und der RWE AG dafür ein, den bis zum 31.12.2017 mit der innogy SE (Essen) bestehenden Stromliefervertrag der Stadt Mönchengladbach dahingehend zu ändern, die bisher vertraglich bis 2037 geregelte Stromlieferung auf Braunkohlebasis für die NEW AG schnellstmöglich auf erneuerbare Energien umzustellen.

Der Rat der Stadt Mönchengladbach bittet den Oberbürgermeister und die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates, den Rat der Stadt Mönchengladbach fortlaufend über die Ergebnisse und die Umsetzung dieses Beschlusses zu unterrichten.

Begründung:

Die NEW AG bezieht ihren Strom als Grundversorger in Mönchengladbach aus der Verbrennung der fossilen Braunkohle im Rheinischen Revier. Die dazu vom Aufsichtsrat NEW AG beschlossenen Lieferverträge für die NEW AG sind mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2037 abgeschlossen. Auf Grund der hohen CO-2 Produktion und des damit einhergehenden Anstiegs der fortschreitenden Erderwärmung, die aus der Braunkohleverbrennung resultieren, ist dieses Engagement umgehend zu beenden.

Die nicht abzuschätzenden ökologischen Folgen des Braunkohleabbaus für Mensch, Natur und Umwelt am Niederrhein sind ein weiterer Grund für die schnellstmögliche Beendigung einer Belieferung der NEW AG mit Strom, dessen Gewinnung auf der Verbrennung von Braunkohle basiert.

Eine Stromgewinnung aus Braunkohle und die Verteilung von Strom aus der Verbrennung fossiler Braunkohle sind auch wirtschaftlich mit gravierenden Risiken für die NEW AG und damit für die kommunalen Anteileigner, aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behaftet. Denn schon heute kann der an der Börse gehandelte ökologisch produzierte Strom preisgünstiger erworben werden wie der aus der Braunkohleverstromung gewonnene. Aus diesem Grund muss die NEW AG heute Rückstellungen bilden, um den fossilen Strom in Zukunft überhaupt noch am Markt zu Marktpreisen verkaufen zu können.

Aus ökologischer Sicht ist es unsinnig, Strom aus Braunkohlekraftwerken zu subventi-onieren, um ihn am Markt abzusetzen. Nach Darstellung des Umweltbundesamtes senken solcherart Subventionen marktwidrig den Energiepreis und verringern dadurch den Anreiz, Energie sparsam und effizient einzusetzen. Die Folgen sind ein höherer Energieverbrauch, verbunden mit den energiebedingten Umweltbelastungen. Beispiele für Subventionen im Energiebereich sind die Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe, der Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe oder die kostenfreie Zuteilung der CO2-Emissionsberechtigungen.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels sowie aus ökologischen und wirtschaftlichen Überlegungen ist die Umstellung der Energiegewinnung aus Braunkohle auf erneuerbare Energien zwingend geworden. Wollen die Stadt Mönchengladbach und die NEW AG dem Klimanotstand durch kommunale Maßnahmen effizient, effektiv und ökologisch begegnen, ist

die Zustimmung zu diesem Beschluss ein Gebot der Stunde und trägt der globalen Verantwortung für die Begrenzung des Weltklimas Rechnung.

Mönchengladbach, den 19.06.2019

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen   

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit im Rat abgelehnt.

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