Satzung der Stadt Mönchengladbach zum Schutz und Erhalt von Wohnraum

Personen

Fraktionsantrag
Hauptausschuss: 09.06.2020
Rat: 17.06.2020

Beratungsgegenstand
Satzung der Stadt Mönchengladbach zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung)

Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt:
Die nachfolgende Fassung der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) wird beschlossen.

  1. Die nachfolgende Fassung der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) wird beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung 20 Monate nach Inkrafttreten zu evaluieren und dem Rat die Ergebnisse vorzulegen.

Begründung:
Die Situation auf dem Wohnungsmarkt der Stadt Mönchengladbach ist weiterhin deutlich
angespannt. Insbesondere bei gewerblichen Kurzzeitvermietungen besteht dringender
Handlungsbedarf, da sich hier erkennbar ein Trend abzeichnet, der zu dauerhaftem Entzug
von Mietwohnungen und Preissteigerung führt. Weiterer Handlungsbedarf besteht bei
dauerhaft leerstehenden Wohnungen. Mit der Wohnraumschutzsatzung wird die Grundlage
geschaffen, Leerstand systematisch zu erfassen und zu verhindern. Um der Verknappung
von Wohnraum entgegen wirken zu können, müssen alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt
werden. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.


Mönchengladbach, den 28.05.2019
Karl Sasserath
, Vorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen


Dieser Antrag wurde im Rat mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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