Umsetzung des Tarifergebnisses im Öffentlichen Dienst

Personen

Fraktionsantrag
Hauptausschuss: 27.06.2018
Rat: 04.07.2018

Beratungsgegenstand
Umsetzung des Tarifergebnisses im Öffentlichen Dienst (TVöD) für die Beschäftigten aller Städtischen Beteiligungsgeschafften, Honorarkräfte bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach und Beschäftigten der Fraktionen

Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Der Oberbürgermeister als Gesellschafter und die vom Rat der Stadt Mönchengladbach entsandten Aufsichtsratsmitglieder in den Beteiligungsgesellschaften werden angewiesen, daraufhin zu wirken, dass auch die Beschäftigten aller Städtischen Beteiligungsgesell-schaften das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten.

Gleiches gilt für die als Honorarkräfte bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach tätigen Beschäftigten.

Bezogen auf die Leistungsverträge, die die Stadt Mönchengladbach mit freien Trägern im Bereich der sozialen Dienste und der Jugendhilfe abgeschlossen hat, wird die Verwaltung ebenfalls angewiesen, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Träger für ihre im Rahmen dieser Leistungsverträge Beschäftigten den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes wirtschaftlich umsetzen können.

Auch bezogen auf die Fraktionsgeschäftsstellen der im Rat der Stadt Mönchengladbach vertretenen Fraktionen wird die Stadtverwaltung angewiesen, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Fraktionen für ihre Beschäftigten den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes wirtschaftlich umsetzen können.

Begründung:
Das TVöD-Tarifergebnis im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen steht: In drei Schritten erhalten die Beschäftigten bei Bund und Kommunen insgesamt 7,5 Prozent mehr Geld. Die Laufzeit beträgt 30 Monate. In den unteren Einkommensgruppen gibt es zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.

ver.di, GEW, GdP und Beamtenbund verständigten sich mit den Arbeitgebern von VKA und Bund auf durchschnittlich 7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit. Das Ergebnis sieht für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Gehaltserhöhungen in drei Stufen vor. Ab März 2018 steigen die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Die Laufzeit beträgt 30 Monate. Die Verhandlungspartner haben in den unteren Einkommen eine Mindesterhöhung vereinbart. Mit Wirkung vom März 2018 gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Der Rat der Stadt Mönchengladbach nimmt seine Verantwortung gegenüber den genannten Beschäftigtengruppen wahr.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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