Umbenennung Werner-Lüderitz-Weg

Personen

Anfrage von Ulrich Laubach in der Bezirksvertretung West am 21.01.2025

Auf Empfehlung der Bezirksvertretung West am 10.09.2024, des Ausschusses für Kultur und des Hauptausschusses, hat der Rat am 10.10.2024 beschlossen: 

  1. Die Umbenennung des Werner-Lüderitz-Weges in „Am Finkenberg“ 
     
  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Anwohner:innen bei der Ummeldung und Ausstellung neuer Ausweisdokumente sowohl finanziell, durch Erlassung von Gebühren als auch unbürokratisch (schnelle Umsetzung im Bürgerservice) zu unterstützen.. 

Frage an die Verwaltung: 
„Wann und wie gedenkt die Verwaltung den o.g. Ratsbeschluss umzusetzen?“ 

Antwort der Verwaltung vom 26.02.2025

Ihre Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung West vom 21.01.2025

Sehr geehrter Herr Laubach,

Sie baten um Beantwortung der Frage, wann und wie die Verwaltung die vom Rat am 10.10.2024 beschlossene Umbenennung des Werner-Lüderitz-Weges in Am Finkenberg umsetzen wird.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Umbenennung am 30.04.2025 wirksam wird. An diesem Tag wird Herr Bezirksvorsteher Mones die Straße im Rahmen einer Feierstunde einweihen.
Die Umbenennung wird am 28.02.2025 im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht und zeitgleich den betroffenen Grundstückseigentümern per Bescheid bekanntgegeben.
Die Hausnummern ändern sich durch die Straßenumbenennung nicht.

Städtische Ämter und Fachbereiche sowie sämtliche relevanten externen Verwaltungsstellen (Grundbuchamt, Finanzamt, Polizei, Post, Telekom, NEW, mags u.a.) werden vom Fachbereich Geoinformation über die Änderung der Lagebezeichnung benachrichtigt.

Am 30.04.2025 wird der Fachbereich Bürgerservice die Ummeldung der Anwohnenden im Melderegister vornehmen. Die Ummeldungen und die damit verbundenen Umschreibungen der Personalausweise und der Zulassungsbescheinigungen Teil I sind kostenlos. In den darauffolgenden sechs Wochen wird die Möglichkeit angeboten, in der Meldestelle Rathaus Rheydt ohne Termin die Umschreibungen der Papiere vornehmen zu lassen.

Sämtliche weiteren verwaltungsseitigen Aufwendungen, wie zum Beispiel eventuelle Gewerbeummeldungen oder die Fortführung des Liegenschaftskatasters, sind ebenfalls gebührenfrei.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Claudia Schwan-Schmitz, Technische Beigeordnete

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