Sport im urbanen Raum – Bündelung der verschiedenen Verwaltungszuständigkeiten in einer Organisationseinheit

Dringlichkeitsantrag
Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder: 09.03.2023

Beratungsgegenstand
Sport im urbanen Raum – Bündelung der verschiedenen Verwaltungszuständigkeiten in einer Organisationseinheit

Beschlussentwurf:

  1. Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen im Sportentwicklungsplan 2023 – 2027 zum Sport im urbanen Raum auf den Seiten 151 bis 204 (Sportgelegenheiten im urbanen Raum), auf den Seiten 263 bis 273 (Maßnahmenvorschläge für Sport im urbanen Sport) und Seite 278 (Fazit zur Entwicklung des Sports im urbanen Raum) zur Kenntnis.

  2. Auf der Grundlage des verabschiedeten Sportentwicklungsplanes für die Jahre 2023 – 2027 wird insbesondere für urbane Bewegungsräume (siehe Ausführung unter a) des Beschlussentwurfes) eine strategische und konzeptionelle Grundlage geschaffen, die bei zukünftigen städtebaulichen Projekten und Umgestaltungen im öffentlichen Raum grundsätzlich zu berücksichtigen ist.

  3. Auf der Grundlage der Ausführungen im Sportentwicklungsplan 2023 – 2027 zum Sport im urbanen Raum wird von der Verwaltung insbesondere auf Seite 278 ausgeführt, dass die Zuständigkeiten für Sportangelegenheiten im urbanen Raum verschiedenen Verwaltungsabteilungen, u. a. dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, der Sportverwaltung und der mags AöR zugeordnet sind. Die Schaffung neuer Bewegungsräume im urbanen Umfeld wird dadurch erschwert, dass neben notwendigen sportfachlichen Expertisen, gleichzeitig auch verwaltungsfachliche Zuständigkeit für die Errichtung und Unterhaltung entsprechender zukunftsorientierter Bewegungsräume für den urbanen Sport in unterschiedlicher Verantwortung liegen. Durch die damit verbundene sogenannte Schnittstellenproblematik wird die zeitnahe Schaffung von Bewegungsmöglichkeiten, trotz des großen Engagements der aktuell beteiligten Bereiche, zwangsläufig erheblich erschwert. Unter diesen Gesichtspunkten wird die Verwaltung um zeitnahe Prüfung gebeten, unter welchen Voraussetzungen die oben genannten Zuständig- u. Verantwortlichkeiten nur in einem Aufgabenbereich der Verwaltung gebündelt und zukunftsfähig aufgestellt werden könnten. Ziel dieser Prüfung sollte es sein, die im verabschiedeten Sportentwicklungsplan aufgeführten Umsetzungsmöglichkeiten zu einer zentralen Bündelung der verschiedenen Verwaltungszuständigkeiten in einer Organisationseinheit für den Sport im urbanen Raum darzustellen.

  4. Das Prüfergebnis ist mit einer entsprechenden Finanzwirksamkeit, auch unter dem Gesichtspunkt einer Bündelung von Personal-Ressourcen, dem Sportausschuss spätestens in der Sitzung am 17.08.2023 vorzustellen.

Begründung:
Freizeit, Sport und Bewegung sind bedeutende Handlungsfelder in der Außendarstellung einer Stadt wie Mönchengladbach. Immer mehr Sport- und Bewegungsaktivitäten finden zunehmend auch außerhalb unserer kommunalen Sportanlagen statt. Damit steigt gleichzeitig die Zahl der Sportler*innen, die sich vom organisierten Sport abwenden. Diesem Trend muss sich auch eine Sportstadt wie Mönchengladbach stellen und neue Bewegungsanreize im öffentlichen Raum schaffen. Urbane Bewegungsräume sind kein definierter Begriff, sondern Orte, die sich bereits heute für die Bewegung eignen, jedoch nicht als urbaner Bewegungsort identifiziert werden.

Am Beispiel einer Mountainbike-Gruppe, die sich am Rande des früheren Müllbergs zwischen Bettrath und Eicken) zunächst einen eigenen Freiraum zur Ausübung ihres Sportes geschaffen hat, wird das Problem eines offiziell nicht ordnungsgemäß zugewiesenen Bewegungsraumes sichtbar. Obwohl die Mitarbeiter*innen der Sportverwaltung und der mags AöR sehr wohlwollend agiert haben, bleibt festzuhalten, dass es in der Verwaltung für die Schaffung solcher neuen Bewegungsräume unterschiedliche Zuständig- bzw. Verantwortlichkeiten und somit auch unterschiedliche Ansprechpartner für derartige Umsetzungsprozesse im urbanen Raum, wie am Beispiel der Mountainbike-Gruppe, erscheint es als zwingend notwendig, dass die Verwaltung auch auf der Grundlage des Sportentwicklungplanes für die Jahre 2023 – 2027 umgehend handelt und die für die Schaffung von urbanen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten notwendigen Zuständigkeiten entsprechend bündelt.

Mönchengladbach, 02.03.2023

Marion Gutsche, CDU-Sprecherin im Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder
Horst Schnitzler, SPD-Sprecher im Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder
Hermann Stefes, Sprecher Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder
Andreas Terhaag, FDP-Sprecher im Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder

Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder mit Stimmenmehrheit beschlossen.

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