Anfrage von Gaby Brenner in der Bezirksvertretung Nord am 24.01.2023
In der Vergangenheit wurde der Zustand des Radwegs entlang der Vorster Straße ab dem ehemaligen Jägerhof (Haus-Nr. 520) bis zur Nikolausstraße in Fahrtrichtung Ortsausgang/Hehler bereits mehrfach thematisiert; u. a. in den Hardter Gesprächen.
Der Radweg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Er wird über eine kaum noch sichtbare Kennzeichnung auf dem Bürgersteig geführt. Dies alleine führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern; insbesondere für ortskundige Radfahrende. An der Einmündung Alexander-Scharff-Straße in die Vorster Straße führt der Fahrradweg direkt auf die Straße. Eine entsprechende Markierung und evtl. Beschilderung auf der Fahrbahn fehlt bislang. Diese Missstände wurden der Verwaltung bereits mehrfach mitgeteilt.
Von Hardter Bürgerinnen und Bürger wurde zuletzt vermutet, dass es für den Radweg ab dem Hardter Markt gar keine Benutzungspflicht mehr gebe bzw. der Radweg aufgehoben sei und die Radfahrenden ohnehin auf der Straße fahren müssten. Auf jeden Fall ist die jetzige Situation für alle Verkehrsteilnehmer sehr irritierend.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1. Kann die Radwegführung in dem benannten Bereich kurzfristig mittels neuer Markierungen deutlich gekennzeichnet werden zur Vermeidung von Gefahrensituationen?
2. Kann kurzfristig eine deutliche Kennzeichnung für Autofahrer an der Stelle angebracht werden, wo der Wechsel vom gemeinsamen Rad-/Fußweg auf die Straße erfolgt, oder wird der Bereich, wie von Hardter Bürgern vermutet, komplett überplant und entschärft? Könnten vor der Umsetzung von Maßnahmen diese in einer Sitzung der Bezirksvertretung Nord vorgestellt werden?
Antwort der Verwaltung vom 28.02.2024
Radverkehrsanlagen auf der Vorster Straße
Ihre Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nord vom 24.01.2024
Sehr geehrte Frau Brenner,
in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 24.01.2024 fragten Sie an, ob die Markierung der Radverkehrsanlagen auf der Vorster Straße verdeutlicht werden könne und ob in dem Bereich eine Überplanung des Straßenquerschnittes vorgesehen sei.
Hierzu kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:
An der genannten Stelle besteht für Radfahrer eine Benutzungspflicht der Radanlage auf Gehwegniveau. Die Erneuerung der bereits vorhanden Markierung ist Aufgabe der Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags). Seitens der Verwaltung wird Ihre Anfrage dorthin weitergeleitet.
Im Bereich der Alexander-Scharff-Straße endet die Benutzungspflicht und der Radfahrer muss auf die Fahrbahn wechseln, da der folgende Gehweg für Radfahrer zu schmal ist. Derzeit befindet sich an dieser Stelle neben dem wenig deutlichen Wechsel auf die Fahrbahn auch ein angedeuteter Schutzstreifen in der Engstelle zwischen Alexander-Scharff-Straße und Nikolausstraße. Hier wird durch die Verwaltung eine Möglichkeit des deutlicheren Radwegübergangs auf die Fahrbahn geprüft ebenso wie die Frage, ob die Markierung von Radfahrpiktogrammen in dem Bereich eine Möglichkeit wäre, die Sicherheit zu erhöhen, indem die Kfz-Fahrer an die dortigen Radfahrer erinnert werden.
Über das Prüfergebnis wird die Verwaltung in der Bezirksvertretung Nord berichten.
Eine gesamte Überplanung des Bereiches ist derzeit nicht vorgesehen und vor dem Hintergrund von sehr knappen personellen Ressourcen auch nicht kurzfristig realisierbar.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Claudia Schwan-Schmitz, Technische Beigeordnete