Polizeibeirat: AfD hat Probleme mit der Verschwiegenheitspflicht

Mönchengladbach. Der Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz (AFOK) musste sich in seiner jüngsten Sitzung u.a. mit einem AfD‑Fraktionsantrag beschäftigen. In dem forderte die AfD, den Polizeibeirat zu verpflichten, seine inhaltlichen Schwerpunkte künftig an der „tatsächlichen lokalen Gefährdungslage“ auszurichten und insbesondere die Bereiche Linksextremismus sowie religiös motivierten Extremismus (Islamismus) „regelmäßig zu behandeln“. Bezug nahmen die AfD-Vertreter auf die Sitzung des Polizeibeirats MG vom 9. Dezember 2025.

Grüne und Linke im Ausschuss vertraten die Auffassung, der AFOK sei gar nicht befugt, die Tagesordnungen der Polizeibeiratssitzungen zu bestimmen. Deswegen stellten sie einen Geschäftsordnungsantrag auf ersatzlose Streichung des AfD-Antrags. Dem mochte die Ausschussmehrheit aus CDU, SPD und AfD jedoch nicht folgen – die drei Fraktionen lehnten ab, wodurch die AfD ihren Antrag beraten lassen konnte.

Sitzungsleiter Martin Heinen, zugleich auch Vorsitzender des Polizeibeirats, erklärte, dass die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausrichtung des Polizeibeirates bei der Landespolizei liege. Auf die Frage, warum die AfD glaube, dass diese Themen nicht behandelt würden, erklärten deren Vertreter, dass dies dem Protokoll des Polizeibeirats vom 09.12.25 zu entnehmen sei. Genau dieser Verweis stellt allerdings eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht dar – Mitglieder des Polizeibeirats müssen nämlich über Angelegenheiten Stillschweigen bewahren, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Beirat bekannt geworden sind. Grund genug für den Sitzungsleiter, Ordnungsmaßnahmen wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht anzukündigen.

„Der Ausschuss ist in keiner Weise befugt, die inhaltliche Agenda des Polizeibeirates zu bestimmen“, unterstreicht Anita Hoffmann, ordnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion. Der AFOK, so Hoffmann weiter, sei gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates ausschließlich für kommunale Sicherheitsfragen zuständig. Die inhaltliche Festlegung der Schwerpunkte des Polizeibeirates obliege der Landespolizeibehörde. Die AfD benutze leider immer wieder Themenbereiche wie Islamismus oder Linksextremismus, um der Öffentlichkeit eine „Blindheit auf dem linken Auge“ zu suggerieren, obwohl diese Gebiete längst Teil der polizeilichen Arbeit seien.

Am Ende wurde der AfD‑Antrag bei zwei Nein‑Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. „Der billige Versuch der AfD, gezielt die öffentliche Wahrnehmung zu manipulieren und emotionale Unsicherheiten ausnutzen, ist damit erst einmal gescheitert“, so das zufriedene Resümee von Anita Hoffmann.