Anfrage von Reinhold Giesen in der Bezirksvertretung West am 17.05.2022
Vor einigen Monaten wurden im Bezirk West Feldwege neu asphaltiert, so unter anderem der Feldweg beginnend an der Straße „In der Schley 31“ Höhe Kita Richtung Knotenpunkt 46 und weiter nach Herrath auf einer Länge von ca. 1,7 km (siehe Skizze 1).
Ebenso neu asphaltiert wurde die Querverbindung „Beckrather Mühle“ vom Bahnübergang in Beckrath bis Buchholz.
Da der Asphaltbelag vor der Neuasphaltierung eigentlich sehr zufriedenstellend war, habe ich nachfolgende Fragen:
Vor einigen Monaten wurden im Bezirk West Feldwege neu asphaltiert, so unter anderem der Feldweg beginnend an der Straße „In der Schley 31“ Höhe Kita Richtung Knotenpunkt 46 und weiter nach Herrath auf einer Länge von ca. 1,7 km (siehe Skizze 1)
Ebenso neu asphaltiert wurde die Querverbindung „Beckrather Mühle“ vom Bahnübergang Beckrath bis Buchholz.
Da der Asphaltbelag vor der Neuasphaltierung eigentlich sehr zufriedenstellend war, habe ich folgende Fragen:
- Nach welchen Kriterien werden Feldwege neu asphaltiert?
- Falls es einen Kriterienkatalog gibt, wer hat diesen erstellt und von welchem politischen Gremium wurde dieser genehmigt?
- Kann die Verwaltung die Höhe der Kosten beziffern?