Erweiterung Tempo 30 in Zone 15 Wickrath

Personen

Anfrage von Reinhold Giesen in der Bezirksvertretung West am 18.01.2021
In der BV-Sitzung vom 07.09.2021 wurde in der Beratungsvorlage Nr. 0854/X eine Erweiterung der Tempo-30-Zone im Bezirk West empfohlen.

U. a. waren in der Zone 15 die Straßen Orffstraße, Verdistraße, Kohlenweg und Trompeterallee von Adolf-Kempken-Weg bis Bahnlinie aufgeführt.

Diese Vorlage wurde am 09.09.2021 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität beschlossen.

Diese Beschlusslage wurde in der Pressemitteilung der Stadt Mönchengladbach am 13. September 2021 veröffentlicht.

Anfragen von Bewohnern am Kohlenweg an die Verwaltung nach dem Zeitpunkt der Einrichtung der Tempo-30-Zone blieben bisher unbeantwortet.

Deshalb bitte ich die Verwaltung der Bezirksvertretung mitzuteilen, wann die am 07.09.2021 ausgesprochene Empfehlung der BV West und der Beschluss vom 09.09.2021 des Ausschusses für Umwelt und Mobilität über die Erweiterung der Tempo-30 Zonen umgesetzt werden.

Antwort der Verwaltung vom 03.02.2022 
 
Erweiterung der Tempo-30-Zone Nr. 15 
hier: Ihre Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung West vom 18.01.2022 

Sehr geehrter Herr Giesen, 

die in der Sitzung der BV West am 07.09.2021 vorgestellte und vom Ausschuss für Umwelt und Mobilität (AUM) in der Sitzung am 09.09.2021 beschlossene Zone 15 beinhaltet den Bereich der Orffstraße, Verdistraße und Schubertstraße, jedoch nicht den Kohlenweg und die Trompeterallee. 

Tempo-30-Zonen kommen gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Straßenverkehrsordnung (StVo) nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- und Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht. 
Der Kohlenweg liegt in einem Mischgebiet. Das größere vordere Teilstück ist ausschließlich gewerblich geprägt. Die Wohnbebauung bezieht sich nur auf das letzte Viertel der Straße. Die daran anschließende Trompeterallee ist auf der östlichen Seite ebenfalls als Gewerbegebiet ausgewiesen. Auf beiden Straßen kommt hinzu, dass der Durchgangsverkehr auch einen relativ hohen Anteil hat. 
Daher liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone nicht vor. 

Durch den AUM wurden insgesamt 36 Bereiche die Einrichtung oder Ausweitung von Tempo-30-Zonen im gesamten Stadtgebiet beschlossen. Das Gesamtpaket wird nun durch die Verwaltung sukzessive in den nächsten schätzungsweise 2 Jahren umgesetzt werden. Ein konkreter Termin für die Zone 15 kann daher noch nicht abgesehen werden. 

Die Anfrage von Anwohnern des Kohlenwegs vom 07.01.2022 wurde am 19.01.2022 beantwortet. 

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. 

Mit freundlichen Grüßen 
In Vertretung  

Matthias Engel, Beigeordneter 

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