Ersatzgelder für Eingriffe in Natur und Landschaft

Personen

Anfrage der von Hajo Siemes am 02.07.2024

Hier: Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt, Untere Naturschutzbehörde

Mit E-Mail vom 02.07.2024 haben Sie diverse Fragen zur Vereinnahmung von Ersatzgeldern, deren Verwendung und die damit verbundenen Dokumentationsverpflichtungen gestellt, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:

Verzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1. Gemäß §34 Abs. 1 LNatSchG führen die unteren Naturschutzbehörden ein Kompensationsverzeichnis nach §17 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes für ihren Zuständigkeitsbereich. Bitte stellen Sie einen Link dazu zur Verfügung.

Antwort:
Das Verzeichnis mit den Kompensationsflächen auf dem Gebiet der Stadt Mönchengladbach finden Sie im Geoportal der Stadt Mönchengladbach unter dem Link:

https://geoportal.moenchengladbach.de/geo/resources/apps/Planungsuebersichten/index.html?lang=de

Dort können Sie in der Liste der Karteninhalte auf die hinterlegten Kompensationsflächen zugreifen. Wenn Sie mit dem Cursor auf die Flächen klicken, erhalten Sie die gesetzlich vorgegebenen Informationen zu den jeweiligen Flächen. Darüber hinaus lässt sich das Kompensationsflächen­kataster über die Internetseite des Fachbereichs Umwelt erreichen.

https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/planen-bauen-mobilitaet-umwelt-dezernat-vi/fachbereich-umwelt-64/landschaft-luftklima-immissionen/naturschutz/kompensation

2. Kann die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach eine Vollständigkeitserklärung für das Verzeichnis abgeben?

Antwort:
Die Untere Naturschutzbehörde Mönchengladbach hat alle ihr bekannten Kompensationsflächen im Kataster aufgeführt.

Ersatzgeldaufkommen
1. Wie hat sich das Aufkommen der Ersatzgelder in Mönchengladbach in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte stellen Sie eine jährliche Aufschlüsselung nach den wesentlichen Vorhaben dar, die Ersatzgelder nach sich gezogen haben.)

Antwort:
Das von Ihnen angesprochene Ersatzgeldverzeichnis ist erst seit dem Jahr 2016 – also seit 8 Jahren – verpflichtend bei den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) zu führen. Der erste Eintrag datiert aus dem Jahr 2015. Die 2015 vereinnahmten Mittel wurden im Jahr 2018 zweckgebunden verwendet. Das Ersatzgeldverzeichnis ist auf der Internetseite des Fachbereichs Umwelt öffentlich einsehbar.

https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/Umwelt/Landschaft/2024-07-03_Ersatzgeldverzeichnis__34_2__LNatSchG_Stadt-MG_UNB_2015-2023.pdf

Hier finden Sie alle von Ihnen gewünschten Informationen.

2. Wie hat sich der Bestand der Ersatzgelder in der Stadt in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Bitte stellen Sie eine jährliche Aufstellung der Ein- und Ausgaben sowie des Bestands der kommunalen Ersatzgelder dar.)

Antwort:
Die Menge sowie die Höhe der in den letzten 10 Jahren gezahlten Ersatzgelder finden Sie im Ersatzgeldverzeichnis.

3. Inwiefern gab es in den letzten zehn Jahren signifikante Änderungen in der Höhe der Ersatzgelder der in der Stadt Mönchengladbach? Welche Ursachen liegen diesen Änderungen zugrunde? (Bitte erläutern Sie eventuelle Schwankungen und deren Ursachen, wie z.B. gesetzliche Änderungen, besondere Projekte oder andere relevante Faktoren.)

Antwort:
Höhe und Aufkommen von Ersatzgeldern sind vorrangig davon abhängig wie schwer ein Eingriff ist und wie häufig diese Eingriffe stattfinden. Der Bau einer Erdgasleitung verursacht verständlicherweise große Eingriffe, der Bau eines Mobilfunkmastes verhältnismäßig geringe. Andererseits erfordert der Ausbau eines leistungsfähigen Mobilfunknetzes den Bau vieler Maste, wohin­ gegen eine große Ferngasleitung vielleicht einmal in 50 Jahren durch das Mönchengladbacher Stadtgebiet verlegt wird.

4. In welcher Höhe liegen Ersatzgelder zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt in der Stadt vor? In welcher Höhe sind diese Ersatzgelder bereits verplant?

Antwort:
Wie dem Ersatzgeldverzeichnis zu entnehmen ist, sind alle Ersatzgelder verausgabt und zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes eingesetzt worden.

5. Mit welchem Ersatzgeldaufkommen kann in Mönchengladbach im laufenden und den kommen­den drei Jahren gerechnet werden? (Bitte berücksichtigen Sie alle geplanten Vorhaben, die tatsächlich oder voraussichtlich einen Ausgleich in Ersatzgeld nach sich ziehen werden.)

Antwort:
Hierzu kann die UNB keine belastbare Aussage treffen, da sie stets Verfahrensbeteiligte und nicht selbst planende Institution ist. Die Vereinnahmung der Ersatzgelder hängt maßgeblich von Anzahl und Intensität von Eingriffen ab.

Verwendung von Ersatzgeldern
6. Wie wurden die Ersatzgelder in der Stadt MG in den letzten zehn Jahren verwendet? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck (Maßnahme), Ort der Maßnahme, Höhe der eingesetzten Ersatzgelder, Gesamtkosten der Maßnahme.) Bitte stellen Sie einen Link zum Ersatzgeldverzeichnis gemäß §34 Abs. 2 LNatSchG zur Verfügung.

Antwort:
Die gewünschten Informationen sind dem Ersatzgeldverzeichnis (https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/Umwelt/Landschaft/2024-07-03_Ersatzgeldverzeichnis__34_2__LNatSchG_Stadt-MG_UNB_2015-2023.pdf) auf der Internetseite des Fachbereichs Umwelt zu entnehmen. Die Lage der jeweiligen Kompensationsmaßnahmen finden Sie im städtischen Geoportal

(https://geoportal.moenchengladbach.de/geo/resources/apps/Planungsuebersichten/index.html?lang=de).

7. In welcher Höhe wurden in den letzten zwei Jahren Ersatzgelder gemäß §31 Abs. 4 S.3 LNatSChG von Mönchengladbach an die höheren Naturschutzbehörden abgeführt?

Antwort:
Seit Einführung der Regelung im Jahr 2016 wurden durch die UNB alle Ersatzgelder innerhalb der genannten Frist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes im Stadtgebiet verwendet. Über die Verwendung übermittelt die UNB der höheren Naturschutzbehörde (UNB) spätestens alle vier Jahre die Liste des städtischen Ersatzgeldverzeichnisses. Bisher wurde die Liste von der UNB nicht beanstandet.

8. Falls in den letzten Jahren Ersatzgelder an die höheren Naturschutzbehörden abgeführt wurden: Welche Gründe standen einer fristgemäßen Verwendung dieser Gelder gemäß §31 Abs. 4 S. 2 LNatSchG durch die untere Naturschutzbehörde der Stadt entgegen?

Antwort:
Siehe Punkt 7

9. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Ersatzgelder gemäß §31 Abs. 4 S. 6 LNatSchG von der Stadt an den Landesbetrieb Wald und Holz abgeführt?

Antwort:
Seit Einführung der Regelung im Jahr 2016 wurden alle Ersatzgelder innerhalb der genannten Frist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes im Stadtgebiet Mönchengladbach verwendet.

10. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung der Ersatzgelder in Mönchengladbach zu gewährleisten?

Antwort:
Die UNB hat gemäß den Vorgaben des §34 Abs. 2 LNatSchG ein Ersatzgeldverzeichnis erstellt. und auf der Internetseite des Fachbereichs Umwelt für alle einsehbar veröffentlicht.

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