Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen städtischen Liegenschaften

Personen

Gemeinsamer Fraktionsantrag 
Hauptausschuss: 23.05.2019 
Rat: 29.05.2019

Beratungsgegenstand 
Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen städtischen Liegenschaften

Beschlussentwurf: 
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt: Die Verwaltung wird gebeten, zunächst zu prüfen, in welchen öffentlich zugänglichen Liegenschaften in städtischer Nutzung Defibrillatoren vorhanden sind. Nach Vorlage des Prüfergebnisses sind alle öffentlichen Liegenschaften in städtischer Nutzung mit Defibrillatoren auszustatten. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Museen, Bibliotheken, Sportstätten (Außen- und Innensportstätten), Schulen, Kindergärten etc.

Weiter wird die Verwaltung gebeten darauf hinzuwirken, dass alle städtischen Tochtergesellschaften ihre Einrichtungen mit Defibrillatoren ausrüsten.

Begründung: 
Pro Jahr sterben außerhalb von Krankenhäusern über 100.000 Menschen durch den plötzlichen Herztod. Dieser tritt häufig als Folge von Kammerflimmern ein. Ein Defibrillator ist das einzig wirksame Mittel, um das Leben der betroffenen Person zu retten. Diese  „Automatisierte Externe Defibrillatoren“ (AEDs) sind uneingeschränkt auch für Laien einsetzbar. Lebensbedrohlichen Situationen kann schnell und wirkungsvoll begegnet werden. Im Falle eines plötzlichen Herzstillstandes vergehen zwischen der Alarmierung des Notdienstes und dessen Eintreffen im Schnitt 12 Minuten. In dieser Zeit sind Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Personen vor Ort durchzuführen. Der Schockgeber kann hier die übliche Reanimation unterstützen. Durch ein leicht verständliches Display und akustische Aussagen werden Anweisungen zur Reanimierung gegeben. Sicherheitsvorkehrungen des Gerätes verhindern ein Schocken der betroffenen Person, wenn dies nicht notwendig ist. Über Pads kann der AED den Herzrhythmus aufzeichnen und analysieren und schaltet die Funktion, einen Schock zu geben, erst bei tatsächlichem Kammerflimmern frei.

Auch wenn es vom Gesetzgeber noch keine Pflicht zur Bereitstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren gibt, halten wir die  freiwillige flächendeckende Bereitstellung  der  lebensrettenden Geräte in städtischen Liegenschaften für Mitarbeiter, Besucher und Nutzer  für geboten. Die Wartung der Geräte ist wenig aufwendig und mit der Batterieüberwachung, wie bei einer Uhr oder eines Brandmelders im Mehrjahresabstand vergleichbar.

Mönchengladbach, den 08.05.2019

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen 
Torben Schultz, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE

Aus der Niederschrift des Hauptausschusses:
Ratsherr Heinrichs, SPD, beantragt den vorliegenden Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einen grundsätzlichen Prüfantrag (siehe maßgeblicher Beschlussentwurf) zu verändern, dem die Ratsfraktionen von SPD und CDU ihre Stimme erteilen könnten. Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen, erklärt für seine Fraktion mit der von Ratsherr Heinrichs, SPD, vorgetragene Änderung des ursprünglichen Antrags einverstanden, so dass Oberbürgermeister Reiners über folgenden, maßgeblichen Beschluss abstimmen lässt: 

Maßgeblicher Beschluss im Hauptausschuss

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt: Die Verwaltung wird gebeten, zunächst zu prüfen, in welchen zugänglichen Liegenschaften in städtischer Nutzung Defibrillatoren vorhanden sind. und in welchen Liegenschaften zusätzlich Defibrillatoren vorgehalten werden sollten. Über das Ergebnis des Prüfauftrages ist zu berichten. Nach Vorlage des Prüfungsergebnisses sind alle öffentlichen Liegenschaften in städtischer Nutzung mit Defibrillatoren auszustatten. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Museen, Bibliotheken, Sportstätten (Außen- und Innensportstätten), Schulen, Kindergärten etc. Weiter wird die Verwaltung gebeten, darauf hinzuwirken, dass alle städtischen Tochtergesellschaften ihre Einrichtungen mit Defibrillatoren ausrüsten. 

Abstimmungsergebnis im Hauptausschuss: Einstimmiger Beschluss 

Maßgeblicher Beschluss in der Ratssitzung

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt: 

Die Verwaltung wird gebeten, zunächst zu prüfen, in welchen zugänglichen Liegenschaften in städtischer Nutzung Defibrillatoren vorhanden sind. und in welchen Liegenschaften zusätzlich Defibrillatoren vorgehalten werden sollten. Über das Ergebnis des Prüfauftrages ist zu berichten.

Abstimmungsergebnis in der Ratssitzung: Einstimmiger Beschluss

Schaffung eines ausreichenden Personalkörpers für den Kommunalen Ordnungs- und Servicedienst

Gemeinsamer Fraktionsantrag Rat: 06.04.2022

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