Mönchengladbach. Die Corona-Pandemie hat NRW zwar weiter fest im Griff, dennoch konnten sich die Menschen über erste Lockerungen freuen: Seit Beginn der Woche dürfen hierzulande Autohäuser, Fahrradgeschäfte, Bücherläden und Babyfachmärkte öffnen, selbst wenn sie mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche besitzen. Auch die ersten Schüler gehen zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen und Abschlüsse wieder in die Schulen. Weiter geschlossen bleiben dagegen nicht nur Restaurants, sondern u.a. auch Zoos, Tierheime, Reiter- und Gnadenhöfe. Diese Einrichtungen leiden derzeit besonders unter der Corona-Pandemie, denn die Spenden für Futterkosten sind weggebrochen, Vermittlungen von Tieren gibt es wegen der Besuchsverbote kaum noch. Ohne das Publikum gibt es auch keine Spenden. Die Lage ist schwierig.
In Mönchengladbach hatten sich jetzt Pferdefreunde an die Grünen gewandt zur Klärung der Frage, ob Reitställe – wenn auch unter Auflagen – eventuell mit einer Sondergenehmigung geöffnet werden könnten.
Dazu hatte die Stadtverwaltung Mönchengladbach zunächst klargestellt, dass Reitställe allein hinsichtlich des Sportbetriebs zunächst geschlossen bleiben müssen. Erlaubt sei, die Pferde zu bewegen und zu pflegen. Es müsse, so die Verwaltung, „fachlich geprüft werden, ob und in welchem Umfang die kontrollierte Bewegung durch Personen reduziert werden kann und inwieweit z.B. der alleinige Weidegang, die Bewegungsanlage oder der Gang auf das Paddock ausreichend ist.“ Eine weitere Betätigung in Reitställen und sei – zumindest bis Montag, 3. Mai – nicht zulässig, Ausnahmegenehmigungen gebe es nicht.
„Tatsächlich ist es so, dass Reiterhöfe als Sport- und Freizeitstätten unter die Corona-Verordnung fallen“, stellt der grüne OB-Kandidat und gelernte Jurist Dr. Boris Wolkowski fest. Demnach sei es eigentlich vollständig untersagt, die Reiterhöfe zu betreten. „Natürlich müssen sich die Pferdefreunde aber um ihre Tiere kümmern, sie füttern und regelmäßig bewegen. Um hier eine Regelung zu finden, gilt seit Mitte März eine Ausnahme, nämlich der Betrieb anhand eines Leitfadens des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen“, so Wolkowski. Der Leitfaden sei allerdings ziemlich eng ausgelegt und sehe u.a. eine Begrenzung der Anwesenheit auf maximal zwei Stunden vor, ebenso beispielsweise das Führen von Listen der Anwesenden.
Boris Wolkowski hält im Hinblick auf die Pandemie das Infektionsrisiko auf einem Reiterhof für sehr gering. „Es findet ja eigentlich alles an der frischen Luft statt oder in gut belüfteten Räumen. Wenn man die bekannten Hygienevorschriften beachtet, also Abstand zu halten, die Reiterstübchen zu schließen und die Hände zu waschen, sollte einem Betrieb normalerweise nichts im Wege stehen“, meint er. Auf Nachfrage bei seinem grünen Parteikollegen Norwich Rüße, Sprecher für Landwirtschaft, Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz im Landtag NRW, erfuhr Wolkowski, dass bereits weitere Ausnahmen von den bestehenden Regelungen geplant seien. „Die Grünen im Landtag unterstützen die Forderung, dass die Reiterhöfe bald wieder öffnen dürfen, ausdrücklich“, so Boris Wolkowski.
Wie aus dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zu hören war, könnte bereits ab Montag, 4. Mai das Reiten in kleinen Gruppen – d.h., maximal vier Pferde plus Reiter – möglich gemacht werden. Größere Reitgruppen könnten dann in einem nächsten Schritt folgen. Eine Terminierung dafür steht bislang aber noch aus.
„Jetzt geht es eigentlich nur noch darum, den geregelten Betrieb stückweise wieder aufzunehmen, so dass auch die Reiterhöfe wieder Einkommen generieren können“, sagt Boris Wolkowski. Berechtigte Hoffnung auf Lockerungen also auch für die Pferdefreunde in Mönchengladbach.