Bundestag stimmt über das Selbstbestimmungsgesetz ab

Für den Arbeitskreis Vielfalt und den Kreisverband Mönchengladbach möchten wir darauf aufmerksam machen, dass am 19. Mai im Bundestag über den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt wird. Dieser wurde von unserer Bundestagsfraktion erarbeitet und eingereicht, um das veraltete Transsexuellengesetz abzuschaffen. Die folgenden Ausführungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen finden sich dazu auf der Seite des Deutschen Bundestages.

„Das Parlament hat mit der Änderung des Personenstandsgesetzes Anfang 2019 eine dritte Option beim Geschlechtseintrag („divers“) geschaffen, doch sei beanstandet worden, dass „die Entscheidung über den Geschlechtseintrag von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird“. Zudem bleibe unklar, „ob das Gesetz transsexuelle, transgeschlechtliche und transidente Menschen ausschließt, die sich immer noch durch das unwürdige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz quälen müssen“. Das Transsexuellengesetz stelle für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität „unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigen“. 

Des Weiteren verweisen die Abgeordneten darauf, dass in Deutschland an intergeschlechtlichen Kindern immer noch genitalverändernde Operationen vorgenommen würden, „die medizinisch nicht notwendig sind“.

Dem Entwurf zufolge soll das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt und im Personenstandsgesetz klargestellt werden, „dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können“. Zudem soll das Selbstbestimmungsgesetz genitalverändernde chirurgische Eingriffe bei Kindern verbieten sowie unter anderem „einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen“ statuieren, Bund, Länder und Kommunen zum Ausbau der bisherigen Beratungsangebote verpflichten und eine „Regelung für trans- und intergeschlechtliche Eltern“ einführen.“

Wir begrüßen die Einbringung dieses Gesetzentwurfs ausdrücklich, denn er steht für ein inklusives und vielfältiges Miteinander und gegen die Diskriminierung und die Ausgrenzung von Menschen.

Vielfalt ist ein zentrales Thema grüner Politik, auch hier in Mönchengladbach. Aus diesem Grund haben wir vor einigen Wochen den Arbeitskreis Vielfalt gegründet, um auch der bestehenden Vielfalt in unserer Stadt den Stellenwert beizumessen, den sie verdient. Zusammenhalt in Vielfalt – so die Überschrift unseres Vielfaltsstatuts!

Wir wünschen den Kolleg*innen im Bundestag daher viel Erfolg für die bevorstehende Abstimmung am 19. Mai und hoffen auf eine möglichst breite und überparteiliche Mehrheit.

Für den Arbeitskreis Vielfalt und den Kreisverband Mönchengladbach

Jeanette Juch-Niemann                     Martin Wirtz

Sprecherin AK Vielfalt                      Sprecher AK Vielfalt

Anita Parker                                       Thomas Diehl

Vorstandssprecherin                               Vorstandssprecher

Melissa Laws                                     Jasmin Saleh           

Grüne Jugend – Sprecherin                     Grüne Jugend – Sprecherin

Kathrin Henneberger

Bundestagskandidatin

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